Der Europäische Rat entscheidet meist im Konsens. In einigen Fällen reicht jedoch die qualifizierte Mehrheit, etwa bei der Wahl seines Präsidenten sowie bei der Ernennung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik. Wenn der Europäische Rat per Abstimmung entscheidet, sind nur die Staats- und Regierungschefs stimmberechtigt.
Euro-Gipfel
Zusätzlich zu den Gipfeltreffen des Europäischen Rates treten die Staats- und Regierungschefs jener
Länder, die den Euro als Währung haben, mindestens zwei Mal im Jahr zusammen. Dazu kommt außerdem der Präsident der Europäischen Kommission.
Der Präsident der Europäischen Zentralbank erhält zu diesen Euro-Gipfeln auch eine Einladung. Der Präsident des Europäischen Parlaments kann ebenfalls eingeladen werden.
Die Treffen bieten Gelegenheit, über die Steuerung des Euro-Raums und über große wirtschaftspolitische Reformen zu sprechen. Der Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (SKS-Vertrag) hat den Euro-Gipfel formal ins Leben gerufen. 2012 unterzeichneten 25 Mitgliedstaaten den Vertrag. Er trat 2013 in Kraft.
Die Staats- und Regierungschefs der Euro-Länder ernennen den Präsidenten des Euro- Gipfels. Die Ernennung erfolgt zum gleichen Zeitpunkt wie die des Präsidenten des Europäischen Rates, und auch die Amtszeiten sind gleich lang. Ein und dieselbe Person kann die beiden Positionen bekleiden. Bisweilen nehmen auch die Staats- und Regierungschefs der Länder an den Beratungen des Euro-Gipfels teil, die den SKS-Vertrag zwar ratifiziert, den Euro aber nicht als Währung haben. Sofern diese Länder nicht teilnahmeberechtigt sind, hält der Präsident des Euro-Gipfels sie und die übrigen EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich über die Vorarbeiten für die Gipfeltreffen und über deren Ergebnisse auf dem Laufenden.