Förderung von grenzüberschreitenden Bürgerprojekten

Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit aufgepasst!

Auch dieses Jahr will der Gipfel der Großregion wieder kleine grenzüberschreitende Bürgerprojekte fördern und so die Verbundenheit von 11,7 Millionen Menschen in der Großregion mit diesem Kooperationsgebiet stärken. Jetzt bewerben!

Gefördert werden auch dieses Jahr grenzüberschreitende Partnerschaften kleiner Strukturen wie Vereine, Klubs oder schulischen Einrichtungen der Primar- und Sekundarstufe mit eigener Rechtspersönlichkeit. Mindestens zwei Träger müssen aus mindestens zwei Teilregionen der Großregion und zwei unterschiedlichen Ländern stammen. Der grenzüberschreitende Kooperationsraum der Großregion wird von Rhein, Saar, Mosel und Maas durchzogen und besteht aus:

  • Lothringen in der Region Grand Est (Frankreich)
  • Wallonie, Fédération Wallonie-Bruxelles und Ostbelgien (Belgien)
  • Saarland und Rheinland-Pfalz (Deutschland)
  • Großherzogtum Luxemburg

Wer und was wird gefördert?

Eine Person stapelt vier kleine mit Symbolen bedruckte Holzwürfel.

Genehmigte Projekte müssen bis spätestens 31. Dezember 2023 durchgeführt werden und können mit bis zu 90 Prozent der effektiven Gesamtausgaben kofinanziert werden. Die Fördersumme beläuft sich auf 500 bis maximal 2.000 Euro und wird in zwei Etappen ausgezahlt.

  • Das Projekt muss im förderfähigen Gebiet der Großregion durchgeführt werden.
  • Das Projekt soll Bürgernähe, Austausch und Begegnungen der Menschen in der Großregion sowie das Zugehörigkeitsgefühl zur Großregion fördern.
  • Das Projekt muss nachweislich einen grenzüberschreitenden Mehrwert erbringen.

Nicht förderfähig sind Projekte, die bereits eine Förderung über das Interreg-Programm erhalten haben oder die bereits in der Vergangenheit durch den Kooperationsfonds der Großregion gefördert wurden.

Jetzt den Antrag stellen!

Der Projektaufruf wurde am 1. April 2023 auf der Webseite des Gipfelsekretariats der Großregion veröffentlicht. Dort finden Sie auch alle weiteren Informationen zu den Förderkriterien, Antragsfrist und -modalitäten sowie die Antragsunterlagen für 2023.
 
Den vollständigen Projektantrag inklusive Anhänge können Sie das ganze Jahr über einreichen, aber bis spätestens zum 31. Dezember 2023. Er muss allerdings mindestens acht Wochen vor Projektbeginn vorliegen.
 
Das Antragsformular müssen Sie auf Französisch oder Deutsch ausfüllen. Die Anträge müssen Sie per E-Mail durch den Projektträger 1 (Zuwendungsempfänger und Hauptansprechpartner) beim Gipfelsekretariat der Großregion einreichen.