Infoveranstaltung: Kleinprojekte Interreg der Großregion

Grenzüberschreitende Förderung der Vereinswelt!

Am 31. Mai konnten sich Bürger über die Förderung von Kleinprojekten informieren. Diese EU-Förderungsmaßnahme richtet sich gezielt an Vereine und kleine Strukturen, mit dem Ziel Europa bürgernäher zu gestalten. Lesen Sie hier den Nachbericht.

Am 31. Mai 2023 organisierte das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft zusammen mit dem gemeinsamen Sekretariat des Interreg-Programms der Großregion eine erste Informationsveranstaltung zum „Aufbau gegenseitigen Vertrauens, insbesondere durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bürgern“. Diese gehört zur Prioritätsachse 4 und dem spezifischen Ziel 10 des Kooperationsabkommen des Interreg VI der Großregion.

Austausch

Im Kulturzentrum „Alter Schlachthof“ trafen sich Vereinsvertreter aus Sport, Kultur, Kunst und Zivilgesellschaft, um sich über grenzüberschreitende Fördermöglichkeiten zu informieren. Nach einer einstündigen Präsentation über das Verfahren zur Einreichung eines Kleinprojektes berichtete auch ein ehemaliger Projektträger über seine Erfahrungen mit solchen Projekten in der Vergangenheit.

Es folgte eine sehr interessante Fragerunde zwischen den Teilnehmern und den Referenten. Mehrere Vereinsvertreter hatten bereits konkrete Ideen und bekundeten ihr Interesse, im Herbst 2023 ein Kleinprojekt einzureichen.

Welche Projekte werden gefördert?

In der Großregion können Kleinprojekte in sehr vielfältigen Bereichen eingereicht werden, unter anderem:

  • Bürgerschaftliches Engagement
  • Jugend
  • Inklusion
  • Kultur
  • Bildung
  • Sport
  • Geschichte
  • Kunst
  • Umwelt

Grenzüberschreitende Projekte können eine maximale Laufzeit von 18 Monaten haben und eine maximale finanzielle Unterstützung (EFRE-Mittel) von 30.000 € erhalten. Ein vereinfachtes Verfahren mit Pauschalbeträgen je nach Art der Maßnahme ermöglicht es kleinen Strukturen, ohne großen Aufwand einen Förderantrag zu stellen.

Nur bestimmte Arten von grenzüberschreitenden Aktionen, die einen Austausch zwischen Bürgern ermöglichen, können kofinanziert werden. Das Programm definiert vier förderfähigen Aktionsarten:

  • Workshops, Seminare und/oder Schulungen mit einer Dauer von 1 oder 2 Tagen;
  • Bürgeraustausch, Vernetzung von Bürgern, Bürgerbegegnungen;
  • Veranstaltungen, Festivals, Ausstellungen, Konferenzen;
  • Produktion von Medienangeboten.

Es ist jedoch möglich, innerhalb eines Kleinprojektes mehrere Aktionen mehrmals durchzuführen, wobei der Höchstbetrag von 30.000 Euro EFRE-Fördermittel pro Kleinprojekt nicht überschritten werden darf.

Neue Projekte für die neue Förderperiode

Über den Sommer werden die letzten notwendigen Bedingungen und Dokumente vom Programm des Interreg der Großregion erstellt. Ab September stehen dann alle Unterlagen bereit, um Ihre Ideen zu Papier zu bringen.

Der erste Aufruf zur Einreichung von Kleinprojekten startet voraussichtlich Ende Oktober, Anfang November 2023.

Nutzen Sie den Sommer, um gemeinsam mit Ihren Partnern (Klein-)Projekte auszuarbeiten! Wir stehen Ihnen gerne bei Ihrer Antragstellung zur Seite!

Infoveranstaltung: Kleinprojekte Interreg der Großregion