4. Projektaufruf - ESF Plus 2021-2027
Beschäftigung, Inklusion, Lebenslanges Lernen: Jetzt Fördergelder beantragen
Der Europäische Sozialfonds Plus fördert Projekte, die den Zugang zu Beschäftigung, die aktive Inklusion und das Lebenslange Lernen unterstützen. Antragsteller können neue Projektanträge ab 1. Juli bis zum 27. September 2024 online einreichen.
Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Vereinigungen und Verbände können ab 1. Juli Projektanträge über das hierfür vorgesehene elektronische System einreichen.
Drei Förderschwerpunkte
1. Zugang zu Beschäftigung optimieren
Gefördert werden Maßnahmen, die den Zugang erleichtern zu
- einer abhängigen Erwerbstätigkeit
- einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- einer Ausbildung
Zielgruppen sind insbesondere junge Menschen im Alter 15 bis 29 Jahren und Arbeitslose. Der Fokus liegt auf berufsberatenden und -begleitenden Maßnahmen genauso wie auf solchen zur Wiedereingliederung arbeitsmarktferner Personen.
2. Inklusion von Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen
Die Deutschsprachige Gemeinschaft möchte arbeitsmarktferne Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen unterstützen durch Projekte mit
- niedrigschwelligen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Teilqualifizierungen
- Beratungs- und Begleitmaßnahmen
Geförderte Projekte sollen Zielpersonen einen leichteren Zugang in den Arbeitsmarkt ermöglichen und mögliche Zweifel auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite abbauen. Neben Fachkompetenzen sollen auch soziale Kompetenzen aufgebaut werden.
3. Lebenslanges Lernen: Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für alle
Gefördert werden beispielsweise Maßnahmen zur Entwicklung digitaler Kompetenzen sowie Maßnahmen, die es Arbeitskräften und Unternehmen erleichtern, sich an technische oder andere Veränderungen im Arbeitsalltag anzupassen.
Fristen
Frist zur Einreichung von Anträgen: 1. Juli bis 27. September 2024
Frühester Projektstart: 1. Januar 2025
Maximale Projektlaufzeit: 36 Monate
Weitere Informationen
Das komplette Förderprogramm und der Antragsleitfaden stehen als Download unter „Mehr zum Thema“ bereit. Dort finden Sie weitere Informationen zum
- Antragsverfahren
- den Projektauswahlkriterien
- förderfähigen Personal- und Funktionskosten
- rechtlichen Grundlagen
Noch Fragen?
Frau Kloubert erteilt gerne Auskünfte und berät interessierte Antragsteller zu einer möglichen Antragseinreichung. Die Kontaktdaten finden Sie unter „Mehr zum Thema“.
ESF-Programm der Deutschsprachigen Gemeinschaft: Wozu und für wen?
Der ESF+ stellt bis 2027 insgesamt 20 Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung. Die Finanzierung der ostbelgischen Projekte erfolgt zur Hälfte durch die EU und die Deutschsprachige Gemeinschaft, die seit 1992 zahlreiche Projekte bewilligt hat, um Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt abzubauen. Jährlich profitieren etwa 2.000 Menschen in Ostbelgien direkt oder indirekt von den Angeboten, die der ESF ko-finanziert.