EU-Konkret

Die EU-Verträge

Jede Maßnahme und Gesetzgebung der EU gründet auf Verträgen, die alle Mitgliedstaaten demokratisch gebilligt haben. Am 13. Dezember 2007 unterschrieben die damaligen EU-Länder den letzten Änderungsvertrag, den Lissabon-Vertrag.

67515439_C_cunaplus_Fotolia.com

Die Europäische Union beruht auf dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit : Jede Maßnahme der EU gründet auf Verträgen, die alle EU-Länder freiwillig und demokratisch gebilligt haben. Die Verträge werden gemeinsam von allen EU-Mitgliedstaaten ausgehandelt und vereinbart. Dann ratifizieren die nationalen Parlamente sie.

Die Verträge regeln die Ziele der Europäischen Union, die Aufgaben ihrer Institutionen, die Beschlussfassung sowie das Verhältnis zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten. Bei jedem Beitritt eines neuen Mitgliedstaats werden die Verträge angepasst. Gelegentlich geschah dies außerdem, um die EU-Institutionen zu reformieren und ihnen neue Zuständigkeiten zu übertragen.

Den letzten Änderungsvertrag, den Lissabon-Vertrag, unterschrieben die Mitgliedsstaaten  am 13. Dezember 2007 in Lissabon. Er trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Er beinhaltet neben den Neuerungen die früheren Verträge (der Vertrag über die Europäische Union und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Diese sind damit Teil der derzeit geltenden konsolidierten Fassung.

Der Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (SKS-Vertrag) ist ein zwischenstaatlicher Vertrag, den alle EU-Mitgliedstaaten außer der Tschechischen Republik und dem Vereinigten Königreich im März 2012 unterzeichnet haben. Er dient der Förderung der Haushaltsdisziplin, der verstärkten Koordinierung der Wirtschaftspolitiken und der besseren Steuerung des Euro-Raums. Derzeit ist der Euro in 17 EU-Ländern alleiniges Zahlungsmittel.