Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) 2021 – 2027

Was ist der ESF+?

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Der Europäische Sozialfonds entstand 1957 mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Seit dieser Zeit schafft er Arbeitsplätze und unterstützt die Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung. Der Fonds ESF und sein Folgefonds ESF + tragen dazu bei, Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt abzubauen.

Ziel der Europäischen Union: Alle Menschen erhalten eine berufliche Perspektive. Jeder Mitgliedstaat und jede Region entwickelt dabei im Rahmen eines Operationellen Programms eine eigene Strategie. Damit tragen die ESF+-Projekte den Erfordernissen vor Ort am besten Rechnung.

Der ESF+ in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Seit 1992 gibt es ein eigenes Programm für die Deutschsprachige Gemeinschaft. Seitdem profitieren jährlich etwa 2.000 Menschen direkt oder indirekt von den Angeboten, die der ESF (ko)finanziert.

In vergangenen Programmlaufzeiten wurden zahlreiche Projekte unterstützt, beispielsweise

  • Sprachkurse,
  • Ausbildungen zu Familien- und Seniorenhelfern,
  • im Bau- und HORECA-Sektor,
  • für Jugendliche in Holz- und Metallverarbeitungstechniken sowie Gartenbau,
  • Ausbildungen zur Integration von behinderten Menschen oder Wiedereinsteigern in den Beruf,
  • Ausbildungszentren des Arbeitsamtes,
  • Beratungsleistungen zur Existenzgründung sowie
  • Arbeitsmarktstudien.

Eine vollständige Liste finden Sie im Downloadbereich.

Eine Reihe von Projekten entwickelten sich mittlerweile zu strukturellen Maßnahmen. Dies bedeutet, dass das Angebot nach wie vor für den Bürger besteht, aber die Deutschsprachige Gemeinschaft finanziert sie nun vollständig. Hier hat das Prinzip der Anschubfinanzierung funktioniert.

Ziele und Schwerpunkte

Auch für die kommende Programmphase von 2021 – 2027 hat die Deutschsprachige Gemeinschaft ein eigenes Programm bei der EU-Kommission beantragt. Dieses Programm sieht folgende Schwerpunkte vor:

  1. Zugang zu Beschäftigung: Unterstützung einer abhängigen und/oder selbstständigen Erwerbstätigkeit und Ausbildung, z. B. in Form von Berufsorientierung für Ausbildungs- und Arbeitsuchende zur Verbesserung des Übergangs zwischen Schule, Ausbildung und Beruf sowie Förderung von Unternehmergeist zur Vorbeugung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit
  1. Aktive Inklusion: niedrigschwellige Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, auch Förderung von Sprach- sowie sozial-beruflichen Kompetenzen oder Beratung und Begleitung für Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen zur systematischen Wiedereingliederung in die Arbeitswelt
  1. Lebenslanges Lernen: flexible Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur Bekämpfung des Fachkräftemangels, um neuen Anforderungen einer digitalen und grünen Arbeitswelt gerecht zu werden, und Verbesserung des Zugangs von Erwerbspersonen zu einer Bandbreite von Qualifizierungen im In- und Ausland

Damit greift das ESF+-Programm einerseits Strategien auf europäischer Ebene, wie die europäische Säule sozialer Rechte, auf. Andererseits findet man eine Reihe von Zielen aus dem Regionalen Entwicklungskonzept „Ostbelgien leben 2025“ (REK) der Deutschsprachigen Gemeinschaft wieder, so dass auch hier wichtige Vorhaben mit ESF+-Unterstützung umgesetzt werden.

Mittelzuweisung zu Schwerpunkten

Budget

Für die neue Programmperiode erhält die Deutschsprachige Gemeinschaft rund 10 Millionen Euro an ESF+-Fördermitteln. Hinzu kommt der gleiche Betrag als Kofinanzierung durch die Deutschsprachige Gemeinschaft, sodass insgesamt 20 Millionen Euro für Projekte zur Verfügung stehen.

Wie funktioniert der ESF+ konkret?

Organisationen, aktiv in den Bereichen Beschäftigung, soziale Integration und Bildung, können Anträge stellen. Dies trifft sowohl auf Organisationen als auch auf öffentliche Verwaltungen zu.

Einzelpersonen können selbst keinen Antrag stellen. Allerdings können sie an ESF+-Projekten teilnehmen, wie beispielsweise Maßnahmen zur Weiterbildung oder zur Unterstützung bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz oder einer begleitenden Maßnahme, um einen Einstieg in die Beschäftigung zu finden. Diese Angebote würden ohne die EU-Förderung nicht stattfinden oder nur gegen eine hohe Teilnahmegebühr.

ESF+-Projekte dauern bis zu 36 Monaten. Der ESF+ fördert die Personalkosten sowie eine Pauschale zum Funktionieren des Projektes. Dabei übernehmen in der Regel die Union und die Deutschsprachige Gemeinschaft jeweils 50 % der Kosten. Erwirtschaftet das Projekt eventuelle Einnahmen, dann müssen diese abgezogen werden.

Der ESF+ eignet sich nicht, bedeutende Infrastrukturkosten zu finanzieren. Die ESF+-Projekte können auch regionen- oder grenzüberschreitend sein, solange sie zum Ziel einer Maßnahme beitragen.

Interessierte können Anträge zur Förderung zweimal jährlich bei der ESF-Verwaltungsbehörde stellen. Dort erhalten sie auch weitere Hilfestellungen.