Interreg VA Euregio Maas-Rhein 2014-2020

Weitere Informationen:

Grenzüberschreitende Projekte mit den Niederlanden, Deutschland und Belgien

Lokale und regionale Behörden, VoG’s, NGO’s, Wirtschaftsfördereinrichtungen, Krankenhäuser, Arbeitsämter, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen.

Mindestens ein weiterer Projektpartner aus einem anderen Mitgliedstaat des Programms, prioritär jedoch mit möglichst vielen Partnern aus Niederländisch-Limburg, Belgisch-Limburg, Provinz Lüttich, DG, Region Aachen, Rheinland-Pfalz sowie Eindhoven und Leuven. Andere Regionen können beteiligt werden, wenn sie zur Erreichung der Projektziele unverzichtbar sind und der Euregio Maas-Rhein einen Mehrwert bringen.

Grenzüberschreitende Projekte zwischen Belgien, Deutschland und den Niederlanden in der Euregio Maas-Rhein in den Bereichen Wirtschaft, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Forschung und Technologie, Verwaltungskooperation, Gesundheit, Pflege, Sicherheit, Arbeitsmarkt, Natur, Kulturerbe und Tourismus, Mobilität, soziale Eingliederung, benachteiligte Stadtviertel und ländliche Gebiete, Bildung, Aus- und Weiterbildung.

Die dreisprachige Projektskizze (DE, FR, NL) ist bei der regionalen Beratungsstelle einzureichen.

Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.

Projektlaufzeit in der Regel 36 Monate, in begründeten Fällen verlängerbar.

Für die gesamte EMR stehen für diese Programmperiode 96 Millionen Euro Fördergelder aus dem EFRE zur Verfügung. Projektkosten werden abzüglich Einnahmen zu max. 50% gefördert. Die übrigen 50% sind entweder über öffentlich oder private Kofinanzierung zu erbringen. Interreg-Projektträger erhalten den Zuschuss auf Abrechnung und gehen daher in Vorleistung. Förderfähig sind Personalkosten, Funktions- und Projektkosten, Einrichtungskosten, Infrastrukturkosten

  • Erstberatung der Projektidee
  • Einreichung einer dreisprachigen Projektskizze (DE, FR, NL) über die regionale Antenne
  • Nach erster Begutachtung kann bei positiver Rückmeldung ein Projektantrag ausgearbeitet werden
  • Entscheidung im Begleitausschuss des Programms