Programme Förderberechtigte

Interreg V-A Großregion 2014-2020

Weitere Informationen:

Grenzüberschreitende Projekte mit Deutschland, Luxemburg, Frankreich und Belgien

Lokale und regionale Behörden, VoG’s, NGO’s, Wirtschaftsfördereinrichtungen, Krankenhäuser, Arbeitsämter, Hochschulen, Forschungszentren, Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen

Mindestens ein weiterer Projektpartner aus einem anderen Mitgliedstaat des Programms, prioritär jedoch mit möglichst vielen Partnern aus der Großregion: Saarland, Rheinland-Pfalz, Lothringen, Luxemburg, der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Grenzüberschreitende Projekte zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich und Luxemburg in der Großregion in folgenden Bereichen :

  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der KMU durch Forschung und Innovation (F&I),
  • Förderung einer nachhaltigen Entwicklung des Natur- und Kulturerbes, Förderung des Umweltschutzes, sowie Wiederbelebung von Stadtzentren und Sanierung von Industriebrachen;
  • Förderung von Arbeit durch Bildung, Ausbildung und Mobilität;
  • Förderung der sozialen Inklusion und der Sozial- und Gesundheitsinfrastruktur.

Spezifischer Call: Einreichfrist für Projektskizzen: 25.September 2017 – 13. Oktober 2017 um 15:00

Projektlaufzeit in der Regel 36 Monate, in begründeten Fällen länger.

Förderfähig sind

  • Personalkosten
  • Büro- und Verwaltungsausgaben
  • Reise- und Unterbringungskosten
  • Kosten für externe Expertise oder Dienstleistungen
  • Ausrüstungskosten
  • Infrastrukturkosten

Projektkosten werden abzüglich evtl. Einnahmen zu max. 60% gefördert. Infrastrukturkosten fördert das Programm mit max. 35% EFRE. Die übrigen 40% bzw. 65% bei Infrastrukturkosten sind entweder über öffentliche oder private Kofinanzierung zu erbringen. Interreg-Projektträger erhalten den Zuschuss auf Abrechnung und gehen daher in Vorleistung.

Zweistufiges Antragsverfahren:

  1. Zweisprachige Projektskizze (DE, FR) über die Plattform Synergie (den Zugang erhalten Sie beim Gemeinsamen Sekretariat) einzureichen.
  2. Nach erster Begutachtung kann bei positiver Rückmeldung (GO) ein Langantrag ausgearbeitet werden. Dieser ist ebenfalls über Synergie einzureichen.

Entscheidung im Lenkungsausschuss des Programms.