Programme Förderberechtigte

Europa für Bürgerinnen und Bürger: Bürgerbegegnungen

Weitere Informationen:

Kommunale Partnerschaften, die sich mit der EU und ihren Herausforderungen befassen

lokale Behörden (Städte, Gemeinden) und Partnerschaftsvereine sowie andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die im Auftrag von Kommunen handeln, mit Sitz in einem der 28 EU-Mitgliedstaaten, Serbien, Montenegro oder der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien.

Kommunen aus min. zwei EU-Mitgliedstaaten, Serbien, Montenegro, Kosovo oder der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. Die Aktivitäten müssen in einem der förderfähigen Länder durchgeführt werden, die am Projekt teilnehmen.

Mit dieser Maßnahme sollen Projekte unterstützt werden, bei denen die unterschiedlichen Bürgerinnen und Bürger aus Partnerstädten zusammenkommen, um gemeinsam an einem der Ziele des Programms entsprechenden Themas zu arbeiten. Indem Bürgerinnen und Bürger mobilisiert werden, konkrete Fragen zu diskutieren, die auf der politischen Agenda der Union stehen, soll diese Maßnahme die Bürgerbeteiligung am Entscheidungsprozess der Union fördern und Möglichkeiten für gesellschaftliches Engagement und Freiwilligentätigkeit auf Unionsebene schaffen. An einem Projekt müssen mindestens 25 eingeladene Personen teilnehmen (d.h. internationale Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die von den Partnern aus förderfähigen Ländern entsandt werden, die nicht das Gastland der Städtepartnerschaft sind).

max. 21 Tage (1 Treffen)

maximaler EU-Zuschuss: 25.000 Euro (auf Basis von Pauschalsätzen)

Einreichfristen:

  • 01. Februar Jahr "x" für Projekte, die zwischen dem 01. Juli Jahr "x" und 31. März.Jahr "x+1" beginnen
  • 01.September.Jahr "x" für Projekte, die zwischen 01.Februar Jahr "x+1" und 31. Oktober Jahr "x+1" beginnen
     

Der Antrag sollte vor 12:00 Uhr (MEZ) eingereicht werden.

 

Die Fristen wiederholen sich jedes Jahr