Programme Förderberechtigte

Interreg VC Europe 2014-2020

Weitere Informationen:

EU-weites Förderprogramm zur interregionalen Zusammenarbeit.

  • lokale, regionale und nationale Behörden, die für die im Projekt adressierten Politiken verantwortlich sind
  • öffentlich-rechtliche Körperschaften
  • gemeinnützige Organisationen
  • Forschungseinrichtungen
  • politische Organisationen
  • Hochschulen und Universitäten
  • Verwaltungsbehörden von Strukturfonds

Unternehmen gehören zwar zur Zielgruppe, können aber keine direkte Förderung erhalten.

 

Beim Interreg Europe Programm können Partner teilnehmen aus allen 28 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen und der Schweiz.

Die 28 EU-Mitgliedstaaten sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

Die Partner müssen aus min. 3 Ländern stammen, davon min. 2 aus EU-Mitgliedstaaten. Das Programm empfielt jedoch Partnerschaften von 5-10 Partnern aufzubauen.

  1. Forschung und Innovation
  2. Wettbewerbsfähigkeit von KMU
  3. CO2-arme Wirtschaft
  4. Umwelt und Ressourceneffizienz

Gefördert werden

  1. interregionale Kooperationsprojekte
  2. "policy learning" Plattformen. Die Plattformen sollen dazu beitragen die Programmergebnisse zu erschließen und die Projektergebnisse besser zu verwenden. Pro Prioritätsachse wird dazu ein gemeinsames Online-Werkzeug und ein Expertenteam zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung erfolgt mittels gesonderter Ausschreibungsverfahren.

Aktuell kein laufender Projektaufruf.

max. 5 Jahre, aufgeteilt in 2 Phasen:

  1. Phase: min. 1 Jahr, max. 3 Jahre
  2. Phase: 2 Jahre

1. Phase des Projektes: interregionaler Erfahrungsaustausch (z.B. Seminare, Workshops, Vor-Ort-Besuche, Personalaustausch, Gutachten). Pro Region muss ein Aktionsplan erstellt werden, der folgendes präzisiert:

  • die realisierten Maßnahmen,
  • den Zeitrahmen,
  • die Arbeitsschritte,
  • die verantwortlichen Akteure,
  • die Kosten und Finanzierungsressourcen

2. Phase des Projekts: Überwachung der Umsetzung des Aktionsplans. In begründeten Ausnahmefällen können Pilotaktionen gefördert werden.

Für Plattformen stehen max. 15,3 Mio. EUR zur Verfügung; für Kooperationsprojekte rund 322,4 Mio. Eur.

Das Programm empfiehlt ein Projektbudget von 1 - 2 Mio. Eur.

Unterschiedliche Kofinanzierungsraten finden Anwendung:

  • 85% EFRE für Behörden und öffentlich-rechtliche Körperschaften
  • 75% EFRE für  privatrechlich organisierte gemeinnützige Organisationen
  • Dies gilt nicht für Partner aus Norwegen und der Schweiz. Partner aus Norwegen erhalten 50%.

Budgetrubriken:

  • Personalkosten
  • Verwaltungskosten (15% Pauschale)
  • Reise- und Unterkunftskosten
  • Externe Expertise
  • Ausstattung

 

nächste Einreichfrist : 5.5.2016 - 13.5.2016