Programme Förderberechtigte

Gesundheitsprogramm 2014-2020

Weitere Informationen:

Programm zur Förderung der Gesundheitsversorgung in Europa

Einrichtungen mit Rechtpersönlichkeit, wie z.B. Behörden, Einrichtungen des öffentlichen Sektors, insbesondere Forschungs- und Gesundheitseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen sowie nichtstaatlichen Stellen. Diese Einrichtungen können einen Projektvorschlag als Koordinator einreichen oder als weiterer Empfänger von Finanzhilfen teilnehmen.

An einem Projekt müssen sich mindestens 3 Partnerorganisationen beteiligen, die eigenständige juristische Personen sind.

Organisationen, die Projektfinanzhilfen erhalten wollen, müssen ihren Sitz haben in einem der 28 Mitgliedstaaten der EU oder in einem EFTA-Land, das dem Programm beigetreten ist. Darüber hinaus können Organisationen aus Drittländern teilnehmen, sofern die in der Aufforderung für die Einrichtung von Projektvorschlägen festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.

Im Mittelpunkt steht die Verbesserung der Gesundheitsversorgung für die Bürger in Europa, durch eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten. Gefördert werden können innovative Projekte mit Mehrwert auf EU-Ebene.

Die Europäische Kommission legt die Förderschwerpunkte in ihrem Jahresarbeitsprogramm fest. Auf dieser Grundlage veröffentlicht die Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit und Lebensmittel jedes Jahr eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. Nur Vorschläge, die dem Thema und den Beschreibungen gemäß dem Jahresarbeitsprogramm unmittelbar entsprechen, kommen für eine Förderung in Betracht. Vorschläge, die lediglich den Themenbereich berühren, aber nicht der spezifischen Beschreibung einer bestimmten Maßnahme entsprechen, werden nicht berücksichtigt.

Die Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit und Lebensmittel veröffentlicht jährlich einen Projektaufruf.

36 Monate

EU-Zuschuss : Bis zu 60% der förderfähigen Kosten.
Mindestens 40% der Projektkosten müssen aus Mitteln der Partner finanziert werden.
In Fällen außergewöhnlicher Zweckmäßigkeit des Projekts kann die Kofinanzierung der EU auf bis zu 80% der fördderfähigen Kosten erhöht werden. Die Kriterien der außergewöhnlichen Zweckmäßigkeit sind im Jahresarbeitsprogramm definiert
Wichtig : Gemeinkosten (indirekte Kosten) von Antragstellern, die während des betreffenden Zeitraums einen Betriebskostenzuschuss aus Haushaltsmitteln der Europäischen Union erhalten, sind nicht förderfähig.

Elektronisch. Weitere informationen erhalten Sie bei Veröffentlichung eines Calls auf der Webseite der Exekutivagentur CHAFEA.