Programme Förderberechtigte

Horizont 2020

Weitere Informationen:

Europaweites Rahmenprogramm für Forschung und Innovation

Grundsätzlich müssen an einem Forschungsprojekt min. 3 von einander unabhängige Rechtspersonen (natürliche oder juristische Personen, die privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich organisiert sind) teilnehmen.
Beispiele : Universitäten, Hochschulen, Forschungsinstitute, Unternehmen

Grundsätzlich gilt, dass Partner aus min. 3 unterschiedlichen Ländern teilnehmen müssen. Vorteilhaft ist, wenn die Partnerschaft diese Mindestanforderungen überschreitet.
Organisationen, die Projektfinanzhilfen erhalten wollen, müssen ihren Sitz in einem der 28 Mitgliedstaaten der EU oder in einem EFTA-Staaten haben.
Darüber hinaus können Partner aus Entwicklungsländern und den Länder der Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik finanziell gefördert werden. Forschende aus Industrie- und Schwellenländern können zwar teilnehmen, erhalten aber in der Regel keine finanzielle Unterstützung.
Die Arbeitsprogramme führen u.U. zusätzliche Anforderungen an die Partnerschaft auf.

Das Programm unterscheidet verschiedene Fördermaßnahmen :

  • Entwicklung von Forschungs- und Innovationsmaßnahmen zur Entwicklung neuen Wissens, neuer Technologien, Verfahren, Produkte und Dienstleistungen
  • forschungsbegleitende Maßnahmen, d.h. Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen
  • Kofinanzierung für nationale oder regionale Fördereinrichtungen, die Forschungs- und Innovationsprogramme verwalten
  • vorkommerzielle Auftragsvergaben und Vergabe öffentlicher Aufträge für innovative Lösungen
  • öffentlich-private-,öffentlich-öffentliche Partnerschaften und Preise
  • KMU-Förderung entlang der gesamten Innovationskette, d.h. von Machbarkeitsstudien über Forschung und Demonstration bis hin zur Markteinführung. Unter der Voraussetzung, dass ein europäischer Mehrwert besteht.

Die Europäische Kommission definiert in Zweijahresprogrammen die genauen Investitionsschwerpunkte. Gleichzeitig zu diesen Programmen erscheinen Projektaufrufe. Darin informiert die Kommission präzise darüber, was sie von Antragsstellern erwartet.

Im Rahmen des Programms werden durchgehend neue Calls veröffentlicht.

Wird in den Projektaufrufen definiert.

EU-Zuschuss : 100% bei Forschungs- und Innovationsmaßnahmen bzw. 70% für Innovationsmaßnahmen, die nicht durch gemeinnütze Einrichtungen durchgeführt werden.

Eine Förderung kann beantragt werden für direkte und indirekte Kosten.
Direkte Kosten können dem Projekt umittelbar zugerechnet werden wie z.B. Personal-, Reisekosten und Verbrauchsmittel.
Indirekte Kosten werden über eine Pauschale i.H. von 25% der erstattungsfähigen direkten Kosten abgerechnet. Indirekte Kosten (overheads) sind Kosten, die dem Projekt nicht unmittelbar zugerechnet werden können, wie z.B. Bürozubehör, Infrastrukur-, Miet-, Reinigungskosten.
Liegt die EU-Förderung (ohne Pauschalen) bei min. 325.000 Euro, muss zum Projektende eine Prüfbescheinigung eines externen Wirtschaftsprüfers vorgelegt werden.

Die Antragsstellung erfolgt elektronisch und meist in englischer Sprache. Oft müssen sich mindestens 3 Partner an einem Projekt beteiligen. Die Antragsunterlagen finden Sie auf dem Projektpartnerportal.

Unabhängige Experten bewerten die Projektanträge anhand einer Kriterienliste. Die Bewertungsphase dauert etwa fünf Monate. Im Anschluss erfahren die Antragsteller, ob eine Förderung bewilligt oder abgelehnt wurde. Im Falle einer Bewilligung schickt die Kommission den Projektpartnern einen Förderbescheid. Dieser führt die Aktivitäten, Dauer, das Budget, die Fördersätze und alle Rechte und Pflichten auf.