- nationale, regionale und lokale Behörden,
- Arbeitsverwaltungen,
- im Unionsrecht vorgesehene Fachstellen,
- Sozialpartner,
- Nichtregierungsorganisationen,
- Hochschuleinrichtungen und Forschungsinstitute,
- Experten für Evaluierung und Folgenabschätzung,
- nationale statistische Ämter,
- Medien
- EU-Mitgliedstaaten
- EWR- und EFTA-Mitgliedstaaten
- Kandidaten- und potenzielle Kandidatenländer entsprechend den mit ihnen geschlossenen Rahmenabkommen über ihre Teilnahme an EU-Programmen
Das Programm verfolgt dies inhaltlichen Schwerpunkte:
- Beschäftigung und soziale Eingliederung,
- Soziale Sicherung, Armutsbekämpfung,
- Arbeitsbedingungen,
- Antidiskriminierung und Gleichstellung der Geschlechter
Die genauen inhaltlichen Invesitionsschwerpunkte legt der Programmausschuss in den Arbeitsprogrammen fest
Wird im Projektaufruf präzisiert.
Wird im Projektaufruf präzisiert.
Gefördert werden können
- analytische Tätigkeiten,
- gegenseitiges Lernen,
- Strategieaustausch,
- Sensibilisierungs- und Verbreitungsmaßnahmen,
- Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren,
- Benchmarking öffentlicher Arbeitsverwaltungen
Wird im Projektaufruf präzisiert.