Programme Förderberechtigte

Europäischer Solidaritätskorps 2018-2020: Jobs und Praktika

Teilnehmen dürfen junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren. Um teilnehmen zu können, muss man sich über das European-Youth-Portal registrieren. Bei der Registrierung muss man Angaben zur Person machen und angeben, in welchem Land und Bereich man gerne tätig werden will.

Interessierte Organisationen, die über das Solidaritätskorps junge Menschen beschäftigen wollen, können sich ebenfalls für diese Initiative eintragen. Sie können die Datenbank nach geeigneten Projektmitarbeitern durchsuchen.

Dieses EU-Programm verhilft 18- bis 30-Jährigen

  • sich in Freiwilligen- und Beschäftigungsprojekten zu engagieren
  • einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten
  • wertvolle Lebens- und Berufserfahrung zu sammeln

 

Praktikum: Junge Menschen können für einen Zeitraum von zwei bis sechs Monaten ein Praktikum im In- oder Ausland absolvieren.

Job: Junge Menschen können für einen Zeitraum von zwei bis 12 Monaten einem Job im In- oder Ausland nachgehen.

  • Bei Arbeitsstellen wird ein Arbeitsvertrag geschlossen. Zudem wird eine Entlohnung festgelegt, die den geltenden nationalen Gesetzen, Vorschriften und Tarifverträgen des Landes, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, entsprechen.
  • Praktikumseinsätze finden auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung statt. Die Aufnahmeorganisation vergütet diese.
  • Zusätzlich zur Entlohnung gibt es sowohl für Arbeitsstellen als auch für Praktikumseinsätze Reisekostenzuschüsse. Für benachteiligte junge Menschen ist vorgesehen, die Finanzmittel aufzustocken, um etwaige zusätzliche Ausgaben zu decken. Das Korps übernimmt zudem bestimmte Kosten, die den teilnehmenden Organisationen entstehen - beispielsweise als finanzielle Beteiligung an den Personalkosten oder an spezifischen Schulungen und Betreuungsmaßnahmen.

 

 

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft verwaltet die Nationalagentur Jugendbüro VoG das Programm. Zusätzliche Infos gibt es in den weiterführenden Links.