Aufruf: Reichen Sie Ihren Antrag ein!
B Solutions 3.0: Lösungen für eine bessere grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Sie möchten ein grenzüberschreitendes Hindernis lösen? Dann reichen Sie bis zum 30. Juni 2026 Ihre Problembeschreibung bei B-Solutions 3.0 ein. Wie das funktioniert, erfahren Sie im Artikel.
Das Programm „B-Solutions 3.0: Solving Border Obstacles to Facilitate Cooperation“ unterstützt Grenzregionen dabei, rechtliche und administrative Hindernisse der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu identifizieren und Lösungsansätze zu entwickeln.
Die Initiative wird von der Europäischen Kommission gemeinsam mit der Association of European Border Regions umgesetzt.
Welche Hindernisse sind gemeint?
Die Initiative fördert Beratungsfälle zu rechtlichen oder administrativen Hindernissen in Grenzregionen, wie zum Beispiel
-
unterschiedliche gesetzliche Regelungen zwischen Nachbarstaaten
- komplizierte oder nicht abgestimmte Verfahren
- fehlende Berücksichtigung grenzüberschreitender Besonderheiten im nationalen oder europäischen Recht
Thematisch können sich die Hindernisse unter anderem auf folgende Bereiche beziehen:
- institutionelle Zusammenarbeit über nationale Grenzen hinweg
- grenzüberschreitende öffentliche Dienstleistungen
- grenzüberschreitende Arbeitsmärkte und Bildung
Wer kann einen Antrag stellen?
- Öffentliche Einrichtungen auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene
- Euroregionen, Eurodistrikte und EVTZ-Strukturen
- Einrichtungen des öffentlichen Rechts
- Gemeinnützige Organisationen mit Mandat in einer Grenzregion
Die Antragsteller müssen sich in einer EU-Grenzregion beziehungsweise in Grenzregionen zwischen der EU Staaten befinden.
Welche Unterstützung erhalten ausgewählte Fälle?
„In weniger als einem halben Jahr erhielten wir aussagekräftige Berichte mit einer glasklaren Analyse und Lösungsansätzen.“
(EurgioMaasRhein)
Die Unterstützung erfolgt in Form von Beratung und fachlicher Begleitung. Ziel ist es, konkrete Lösungen für bestehende Hindernisse zu entwickeln. Die Beratung erfolgt durch einen Experten, der über fundierte Kenntnisse des Themenbereichs des vorgelegten Falls sowie des spezifischen grenzbezogenen Kontexts verfügt. Er ermittelt die Ursachen des Hindernisses und schlägt praktische, maßgeschneiderte Lösungen vor.
Nach der Analyse erhält der Antragsteller einen Ergebnisbericht. Eine weitere Unterstützung bei der Interessenvertretung sowie bei strategischen Fragen zu den ermittelten Lösungen ist über Ziel 2 von B-Solutions möglich. Die AGEG übernimmt alle anfallenden Kosten.
So stellen Sie einen Antrag
Melden Sie grenzüberschreitende Hindernisse bis zum 30. Juni 2026 über das Online-Antragsformular auf der Webseite von B-Solutions. Das Formular ist einfach zu bedienen und das Ausfüllen in jeder EU-Sprache möglich.
Sie haben noch Fragen?
Vereinbaren Sie gerne einen Termin, um einen möglichen Fall zu besprechen. Die Terminanfrage erfolgt online. Den entsprechenden Link zur Terminvereinbarung sowie ein kurzes Erklärvideo zur Antragstellung finden Sie unter „Mehr zum Thema“.
Weitere Informationen
Alle Infos zum Antrag, zu den Förderkriterien und zur Bewerbung erhalten Sie auf der Webseite von B-Solutions. Den entsprechenden Link finden Sie unter „Mehr zum Thema“.