Interreg VI-A Großregion

Herausforderungen machen nicht an den Grenzen halt. Interreg fördert daher Projekte, die sich dieser Herausforderung annehmen und grenzüberschreitende Lösungen erarbeiten. Interreg ist ein Instrument der Europäischen Regionalpolitik und ein Synonym für die Europäische territoriale Zusammenarbeit.

Interreg A umfasst die Programme der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Grenzregionen. Europaweit gibt es über 50 verschiedene INTERREG A Programme. Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist an zwei grenzüberschreitenden Programmen beteiligt: Maas-Rhein und Großregion.

Logo Interreg Großregion

Welche Länder umfasst das Programmgebiet des Interreg VI-A Großregion?

Das Kerngebiet des Interreg VI-A Programms Großregion umfasst in Belgien die Provinzen Luxemburg und Lüttich sowie die Deutschsprachige Gemeinschaft, das Staatsgebiet Luxemburg, einen Großteil von Rheinland-Pfalz sowie das gesamte Saarland und die Départements Moselle, Meurthe-et-Moselle und Meuse der Region Grand-Est in Frankreich.

Karte des Programmgebiets Interreg VI-A Großregion

Wie sehen die Programmperiode und das Operationelle Programm aus?

Die sechste Programmperiode erstreckt sich von 2021 bis 2027. Das Programm Großregion wird mit 181 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ausgestattet. Hinzu kommen 121 Mio. Euro, die die Projektpartner als Ko-Finanzierung aufbringen müssen.

Gemeinsam möchten die Partner des Interreg VI-A Programms Großregion die grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiter intensivieren. Das Operationelle Programm bildet ein Schlüsselinstrument für die Umsetzung der langfristigen Vision für das Gebiet. Es soll dazu beitragen, die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Kooperationsraumes langfristig zu erhöhen. Die Exekutiven des Gipfels der Großregion haben das Operationelle Programm im Zuge der „grenzüberschreitenden operationellen Strategie für die Großregion“ definiert.

Das durch die Programmpartner festgelegte Operationelle Programm definiert die Ziele und Schwerpunkte für die neue Förderperiode. Es konzentriert sich auf 4 politische Ziele, die in 11 spezifische Ziele unterteilt sind. Diese werden den aktuellen Herausforderungen des grenzüberschreitenden Gebiets am besten gerecht. Diese Ziele beinhalten auch Querschnittsthemen wie Mobilität, Innovation, Digitalisierung und Unterstützung für KMU.

Mittelzuweisung zu politischen Zielen

Politisches Ziel 1: Eine grünere Großregion

Es werden Maßnahmen unterstützt, die unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen die Anpassung an den Klimawandel und die Katastrophenprävention sowie -resilienz fördern.

Interreg - Eine grünere Großregion

Ferner werden Projekte unterstützt, welche den Übergang zu einer ressourceneffizienten und kreislauforientierten Wirtschaft vorantreiben.

Gefördert werden auch Projekte, die den Schutz und die Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur verbessern sowie Umweltverschmutzung verringern.

Politisches Ziel 2: Eine sozialere Großregion

Durch dieses politische Ziel werden Maßnahmen gefördert, die einen Beitrag zu den vier nachfolgenden Bereichen und Zielen leisten:

  • Arbeitsmarkt / Beschäftigung: Projekte, die zur Verbesserung der Effektivität und des inklusiven Charakters der Arbeitsmärkte und des Zugangs zu hochwertigen Arbeitsplätzen durch Entwicklung sozialer Infrastruktur und Förderung der Sozialwirtschaft beitragen.
  • Bildung / Aus- und Weiterbildung: Maßnahmen, die den gleichberechtigten Zugang zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen unterstützen. Dazu zählen auch Projekte, die zur Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung beitragen.
  • Gesundheitsversorgung: Zudem wird in Maßnahmen investiert, die einen gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung sicherstellen und die
    Interreg - eine sozialere Großregion
    Resilienz der Gesundheitssysteme fördern, einschließlich der Primärversorgung sowie in Projekte zur Förderung des Übergangs von institutioneller zur Betreuung in der Familie und lokalen Gemeinschaft.
  • Kultur & Tourismus: Des Weiteren werden in dieser Achse Projekte unterstützt, die mit Kultur und nachhaltigem Tourismus zur Wirtschaftsentwicklung, sozialen Inklusion und sozialen Innovation beitragen.

Politisches Ziel 3: Eine bürgernähere Großregion

Dieses politische Ziel unterstützt die integrierte Entwicklung lokaler grenzüberschreitender Gebiete in der Großregion, die städtisch oder ländlich geprägt sein können. Es werden Projekte unterstützt, die innerhalb definierter funktionaler Räume zur Förderung der integrierten und inklusiven sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen lokalen Entwicklung, der Kultur, des Naturerbes, des nachhaltigen Tourismus und der Sicherheit außerhalb städtischer Gebiete beitragen.

Interreg - eine bürgernähere Großregion

Die neun Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft sollen in einem funktionalen Raum mit den rheinlandpfälzischen Gemeinden Gerolstein, Prüm und Arzfeld sowie den 4 luxemburgischen Gemeinden Troisvierges, Weiswampach, Wincrange und Clervaux enger zusammenarbeiten. Eine Raumanalyse und Entwicklungsstrategie sind noch in der Entwicklung.

Politisches Ziel 4: Eine bessere Governance der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Großregion

Dieses politische Ziel unterstützt die rechtliche und administrative Zusammenarbeit in allen Themenfeldern sowie den Austausch zwischen den Menschen und der Zivilgesellschaft.

Interreg - bessere Governance

Gefördert werden können Projekte, die die Effizienz der öffentlichen Verwaltungsstellen durch Förderung ihrer Zusammenarbeit auf den Gebieten Recht und Verwaltung sowie der Zusammenarbeit zwischen Bürgern, den Akteuren der Zivilgesellschaft und den Institutionen, insbesondere mit dem Ziel der Beseitigung rechtlicher und sonstiger Hindernisse in Grenzregionen, verbessern.

Auch werden Maßnahmen unterstützt, die dem Aufbau des gegenseitigen Vertrauens dienen, insbesondere durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und der Zivilgesellschaft (sogenannte Mikroprojekte oder Kleinprojekte).

Politischen Ziel 4: Förderung von Kleinprojekten

Kleinprojekte sind grenzüberschreitende Aktionen, die von kleinen Strukturen innerhalb des Kooperationsgebietes des Programms Interreg Großregion 2021-2027 durchgeführt werden. Unter „kleinen Strukturen“ versteht das Programm zum Beispiel:

  • Vereine
  • Kommunen
  • Schulen
  • sozial- und solidarwirtschaftliche Strukturen

Wie hoch ist die Fördersumme?

Der Förderbetrag des Programms beträgt maximal 30.000 Euro pro Kleinprojekt mit einem festen Fördersatz in Höhe von 90 Prozent der Gesamtkosten des Projekts. Der Förderbetrag wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.

Zu welchen Themen kann man ein Kleinprojekt einreichen?

  • bürgerschaftliches Engagement
  • Jugend
  • Inklusion
  • Kultur
  • Bildung
  • Sport
  • Geschichte
  • Kunst
  • Umwelt
  • usw.

Weitere Infos

Mehr Informationen zur Förderung von Kleinprojekten im Rahmen des Programms Interreg Großregion 2021-2027 finden Sie auf der Website von Interreg unter „Links“.

Was und wie viel wird gefördert?

Der maximale EU-Zuschuss für Projekte beträgt 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Projektlaufzeit ist in der Regel auf drei Jahre angelegt. Förderfähig sind:

  • Personalkosten
  • Büro- und Verwaltungskosten
  • Reisekosten
  • Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
  • Ausrüstungs- und Infrastrukturkosten

Wer kann Projekte einreichen?

Regionale und lokale Behörden, VoGs, NGOs, Partner aus der Wirtschaft und dem Sozialbereich, wie zum Beispiel Wirtschaftsfördereinrichtungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Berufsverbände, Unternehmen, insbesondere KMU aus verschiedenen Wirtschaftssektoren, Schulen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und andere Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen, Organisationen in den Bereichen Natur und Umwelt, Tourismus und Kultur usw. Privatpersonen können nicht als Partner in einem Projekt fungieren.

Die Projekte müssen zum Erreichen der Programmziele beitragen. Es sollten möglichst viele Partner aus dem Programmgebiet an einem Projekt beteiligt sein, jedoch müssen mindestens zwei Projektpartner aus zwei unterschiedlichen Mitgliedstaaten des Programms beteiligt sein. Partner aus anderen Regionen können ebenfalls teilnehmen, wenn sie zur Erreichung der Projektziele unverzichtbar sind und ihre Teilnahme für die Großregion einen Mehrwert bietet.

Wo erhalte ich Unterstützung?

In Ostbelgien unterstützt eine Kontaktstelle die potenziellen Projektpartner, die ein grenzüberschreitendes Projekt einreichen möchten. Die Kontaktstelle steht für allgemeine Informationen sowie für technische Unterstützung bei der Ausarbeitung von Projektanträgen zur Verfügung. Darüber hinaus ist sie eng mit den Kontaktstellen der anderen Partnerregionen vernetzt und kann so bei der Suche nach Projektpartnern aus den anderen Regionen behilflich sein.

Projekte können punktuell im Rahmen von Projektaufrufen eingereicht werden. Informationen zu Aufrufen erhalten Sie bei der Kontaktstelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Kontaktieren Sie uns gerne!