Wahlen

Alle fünf Jahre entscheiden die EU-Bürger über ihre Vertreter im Europäischen Parlament. Dieses direkt gewählte Organ vertritt deren Interessen im EU-Entscheidungsprozess.

Für jeden Mitgliedstaat sitzt eine bestimmte Anzahl Personen  im Europäischen Parlament. Sie heißen Mitglieder des Europäischen Parlaments, kurz MdEP. Die EU-Verträge regeln aufs Genauste die Verteilung der Sitze auf die Mitgliedstaaten. Dies geschieht nach dem Grundsatz der degressiven Proportionalität: Länder mit größerer Bevölkerung verfügen über mehr Sitze als kleinere Länder, aber die kleineren Länder verfügen über mehr Sitze, als ihnen bei genauer Beachtung der Verhältnismäßigkeit zustehen würden.

Bei den Wahlen 2014 lag die Zahl der MdEP nach dem Vertrag von Lissabon zwischen 6 für Malta, Luxemburg, Zypern und Estland und 96 für Deutschland. Belgien stellt insgesamt 21 Mitglieder des EU-Parlaments, darunter Pascal Arimont aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 

Bei den Wahlen treten nationale Parteien an. Nach ihrer Wahl entscheiden sich jedoch die meisten MdEP für die Mitgliedschaft in einer länderübergreifenden Fraktion. Die meisten nationalen Parteien gehören einer europaweiten politischen Familie an. So lautet in der Wahlnacht eine der gewichtigen Fragen: Welche dieser europäischen Gruppierungen wird größeren Einfluss auf die Beschlüsse der kommenden Wahlperiode haben?

Der Europäische Rat muss die Wahlergebnisse bei der Benennung eines Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission, des Exekutivorgans der EU, berücksichtigen.

Als der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten ist, wurde das Europäische Parlament zu einem mächtigen Mitgesetzgeber. Es spielt eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung der Unionspolitik. Durch die Stimmabgabe bei den Europawahlen hat jeder Bürger die Möglichkeit, die Zusammensetzung des Parlaments und die Beschlüsse zu beeinflussen, die es während seiner fünfjährigen Mandatszeit fassen wird.