Einrichtungen aus der Jugend- und Erwachsenenbildung, Behörden (wie z.B. Arbeitsamt, Dienststelle für Personen mit Behinderung, Sozialhilfezentren), Einrichtungen aus der Sozialökonomie, Bildungseinrichtungen ausgenommen Schulen, Unternehmen unter gewissen Voraussetzungen
Projekte müssen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft umgesetzt werden, Kooperationen mit anderen Regionen oder Länder sind möglich, aber nicht Grundvoraussetzung.
Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch niederschwellige Sprachkurse, soziale Stabilisierung, Grundqualifikation, Beschäftigung in der Sozialwirtschaft, berufliche Aus- und Weiterbildung, spezialisierte Angebote für Frauen und Personen mit einer Benachteiligung
Das Programm organisiert halbjährliche Projektaufrufe.
Einreichfristen: 1. April und 1. Oktober
maximal 36 Monate, Nachfolgeprojekte sind in bestimmten Fällen möglich
EU-Zuschuss : 50% DG : 50%, abzüglich der Einnahmen.
Gefördert werden : Personalkosten (nach Betreuerschlüssel), sowie Funktions- und Materialkosten. Der ESF ist nicht primär dafür vorgesehen, in Infrastrukturen zu investieren
Halbjährlich, anhand des vorgegebenen Formulars, Bewertung durch ein Auswahlkomitee