Kofinanziert durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und Teil der Kohäsionspolitik, die darauf abzielt, Unterschiede zwischen den Regionen zu verringern und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zu sichern. Ziel ist die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und der Abbau von Grenzbarrieren.
Antragsberechtigt sind sowohl öffentliche Einrichtungen als auch privatrechtliche Organisationen, die über die nationalen Grenzen hinweg und in den im Programm definierten Themenbereichen zusammenarbeiten möchten. Antragsteller müssen eine eigene Rechtspersönlichkeit haben.
Die Projektpartnerschaft muss aus mindestens zwei Partnern bestehen, die aus zwei unterschiedlichen Mitgliedstaaten des Programmgebietes der Großregion kommen. Der Bedarf und der durch die Zusammenarbeit entstehende grenzüberschreitende Mehrwert für das Programmgebiet müssen klar erkennbar sein.
Gefördert werden Initiativen, die sich im Rahmen einer grenzüberschreitenden Partnerschaft einer der folgenden Herausforderungen annehmen möchten:
- Eine grünere Großregion;
- Eine sozialere Großregion;
- Eine bürgernähere Großregion;
- Eine Großregion mit einer besseren Governance in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
Projekte haben in der Regel eine Umsetzungsdauer von drei Jahren.
Personalkosten, Büro- und Verwaltungskosten (Pauschale), Reisekosten (Pauschale), Externe Expertise, Ausrüstung, Infrastruktur (unter gewissen Bedingungen).
Der EFRE Kofinanzierungssatz für die unterstützten Maßnahmen beträgt max. 60% der Projektgesamtkosten.
Projekte können im Rahmen von Projektaufrufen über eine elektronische Plattform (JEMS) eingereicht werden. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist in zwei Stufen unterteilt.