Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Der EFRE ist eines der zentralen Finanzierungsinstrumente der EU-Kohäsionspolitik. Er wurde 1975 eingerichtet.
Ziel ist es, die Entwicklungsunterschiede zwischen den verschiedenen Regionen der Europäischen Union zu verringern und die Lebensbedingungen in den strukturschwächsten Gebieten zu verbessern. Besonderes Augenmerk legt der EFRE dabei auf Regionen mit schweren oder dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, wie die nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie Insel, Berg- und Grenzregionen.
Dies soll erreicht werden durch:
- die Entwicklung und strukturelle Anpassung der Regionen mit Entwicklungsrückstand
- Strukturwandel in im Niedergang befindlichen Industrieregionen
Hauptziele:
- Investitionen für Wachstum und Arbeitsplätze: Stärkung des Arbeitsmarktes und der regionalen Wirtschaft
- Europäische territoriale Zusammenarbeit: Förderung der grenzübergreifenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit innerhalb der EU
Die Vorschriften für den EFRE im Zeitraum 2021-2027 sind in der Verordnung über den EFRE und den Kohäsionsfonds sowie in der Verordnung über besondere Bestimmungen für das Ziel der „Europäischen territorialen Zusammenarbeit“ (Interreg) festgelegt.
Regionale Zielgruppen
Die EFRE-Mittel werden auf drei verschiedene Arten von Regionen verteilt:
- Stärker entwickelte Regionen: Pro-Kopf-BIP über 100 Prozent des EU-Durchschnitts
- Übergangsregionen: Pro-Kopf-BIP zwischen 75 und 100 Prozent des EU-Durchschnitts
- Weniger entwickelte Regionen: Pro-Kopf-BIP unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts
Die Verteilung der EFRE-Mittel und ihre zukünftige Verwendung sind in Partnerschaftsabkommen festgelegt. Diese Vereinbarungen zwischen der Kommission und den einzelnen Mitgliedstaaten werden mit Unterstützung der regionalen Partner und Sozialpartner ausgearbeitet.
Thematische Konzentration
Für den Zeitraum 2021-2027 wurden fünf politische Ziele (PZ) festgelegt:
- Ein intelligenteres Europa: Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels
- Ein grüneres, CO2-armes Europa: Unterstützung eines klimaneutralen Übergangs und eines widerstandsfähigen Europas
- Ein stärker vernetztes Europa: Verbesserung der Mobilität und der regionalen IKT-Konnektivität
- Ein sozialeres Europa: Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte
- Ein bürgernäheres Europa: Nachhaltige und integrierte Entwicklung von städtischen, ländlichen und Küstengegenden durch lokale Initiativen
Finanzierungsprioritäten
Alle Regionen und Mitgliedstaaten müssen mindestens 30 Prozent ihrer EFRE-Zuweisung für das PZ2 einsetzen. Die Mittelverteilung für das PZ1 richtet sich nach dem Wohlstand der Regionen:
- Weniger entwickelte Regionen müssen mindestens 25 Prozent dem PZ1 zuweisen.
- Übergangsregionen müssen mindestens 40 Prozent für das PZ1 vorsehen.
- Stärker entwickelte Regionen müssen mindestens 85 Prozent ihrer Zuweisung dem PZ1 und dem PZ2 widmen.
Nachhaltige Stadtentwicklung
Mindestens 8 Prozent der EFRE-Mittel werden für nachhaltige Stadtentwicklung und die Europäische Stadtinitiative bereitgestellt, um innovative Lösungen für urbane Herausforderungen zu erproben.
Ausschlüsse
Es gibt Aktivitäten, die nicht aus dem EFRE gefördert werden dürfen. Dazu zählen:
- die Stilllegung oder der Bau von Kernkraftwerken
- Flughafeninfrastrukturen (außer in Regionen in äußerster Randlage)
- bestimmte Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen (wie Deponien)
- die Unterstützung der Tabakbranche
Haushalt und Finanzregelungen
Für den Programmzeitraum 2021-2027 stellt die EU über 392 Milliarden Euro für die Kohäsionspolitik bereit, davon rund 226 Milliarden Euro für den EFRE. In den weniger entwickelten Regionen können bis zu 85 Prozent der Projektkosten aus dem EFRE kofinanziert werden. Für Übergangsregionen beträgt der Kofinanzierungssatz bis zu 60 Prozent und für stärker entwickelte Regionen bis zu 50 Prozent.
Weitere Informationen finden Sie in den weiterführenden Links.
Citizens, Equality, Rights and Values (CERV)
Das Programm „Citizens, Equality, Rights and Values“ (CERV) der Europäischen Union fördert Projekte zum Thema Unionswerte, Gleichstellung, Teilhabe und Gewaltprävention – mit einem Etat von rund 1,55 Milliarden Euro für die Programmperiode 2021-2027.
Die Ziele des CERV-Programms sind der Schutz und die Förderung der in den EU-Verträgen verankerten Rechte und Werte. Dabei fördert die Europäische Union Projekte, die die Ziele der folgenden vier Aktionsbereiche verfolgen:
- Werte der Union: Schutz und Förderung von Unionswerten
- Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung: Förderung von Rechten, Nicht-Diskriminierung, Gleichstellung, einschließlich der Gleichstellung der Geschlechter
- Bürgerbeteiligung und Teilhabe: Förderung von Bürgerbeteiligung und Teilhabe am demokratischen Leben der EU
- Daphne: Bekämpfung von Gewalt, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt
Fördergelder
Fördergelder können nur in bestimmten Zeiträumen beantragt werden. Deshalb startet die EACEA regelmäßig Aufrufe („Calls“) zur Einreichung von Projektvorschlägen innerhalb der vier Aktionsbereiche. Die Aufrufe definieren:
- Ziele
- Förderkriterien
- Teilnahmeberechtigungen
- Antragsfristen
Die Aufrufe werden auf der EU-Plattform „Funding and Tenders“ veröffentlicht. Den Link zu dem Portal finden Sie in den weiterführenden Informationen.
Wer darf einen Antrag stellen?
Die Antragsberechtigungen werden in den Aufrufen geregelt. Meistens richten sich diese an öffentliche Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen mit Rechtspersönlichkeit. Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem der teilnehmenden Mitgliedstaaten haben und ihre Satzung muss sich mit den Zielen des CERV-Programms decken.
In der Regel benötigen Sie für Ihren Projektantrag nationale und/oder europäische Partnerprojekte.
Programmländer
Bewerben können sich Partner aus den 27 EU-Ländern: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.