Interreg A Maas-Rhein
Interreg A ist der Aktionsbereich für grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Grenzregionen. Er fördert die integrierte und harmonische Regionalentwicklung zwischen benachbarten Regionen. Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist Teil von zwei Interreg-A-Programmen: Großregion und Maas-Rhein. Für das Interreg-A-Programm Maas-Rhein gibt es zur finanziellen Unterstützung der Kleinprojekte den Small Project Fund. Weitere Infos zum Programm Interreg A Maas-Rhein im Allgemeinen und zum Small Project Fund finden Sie hier.
Interreg VI A Maas-Rhein
Aktuell befindet sich das Programm Interreg A Maas-Rhein in seiner sechsten Programmperiode (2021–2027). Es konzentriert sich auf vier politische Ziele, die in elf spezifische Ziele unterteilt sind. Hier erhalten Sie weitere Infos zu den politischen Zielen, Fördermöglichkeiten und Bedingungen, um ein Projekt einzureichen.
Welche Regionen umfasst das Interreg-Programm Maas-Rhein?
| Belgien |
Deutschland |
Niederlande |
| Deutschsprachige Gemeinschaft |
Städteregion Aachen |
Provinz Limburg |
| Provinz Lüttich |
Kreis Düren |
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| Provinz Limburg |
Kreis Euskirchen |
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Kreis Heinsberg |
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Kreis Bitburg-Prüm |
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Kreis Vulkaneifel |
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Darüber hinaus ist je nach Thema und für ausgewählte spezifische Ziele ein flexibleres geografisches Gebiet für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit möglich. Die sogenannten Funktionsgebiete sind durch Wechselbeziehungen oder Verbindungen innerhalb von Gebieten gekennzeichnet. Zu den Funktionsgebieten gehören je nach spezifischem Ziel:
- Huy (BE)
- Waremme (BE)
- Leuven (BE)
- Zuidoost-Noord-Brabant (NL)
- Düsseldorf (D)
- Duisburg (D)
- Koblenz (D)
- Trier (D)
Karte des Programmgebiets Interreg A Maas-Rhein
Finanzielle Ausstattung und Schwerpunkte des Programms
Das Maas-Rhein-Programm wird mit etwas mehr als 125 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ausgestattet. Hinzu kommen rund 50 Millionen Euro, die die Projektpartner als Ko-Finanzierung aufbringen müssen.
Die Programmpartner haben für das Maas-Rhein-Gebiet fünf große gesellschaftliche Herausforderungen für die kommenden Jahre definiert. Interreg stellt für sie besondere Unterstützung zur Verfügung:
- Industrieller Wandel
- Grüne Transformation
- Gesündere Einwohnerinnen und Einwohner
- Tourismus in einer Region mit großen Vorzügen
- Grenzenlos leben und arbeiten
Ausgehend von diesen Herausforderungen konzentriert sich das Programm 2021-2027 auf vier politische Ziele, die in elf spezifische Ziele unterteilt sind:
- Eine intelligentere Region Maas-Rhein
- Eine grünere, CO2-ärmere Region Maas-Rhein
- Eine sozialere Region Maas-Rhein
- Bessere Governance in der Region Maas-Rhein
Mittelzuweisung zu politischen Zielen
Die Programmpartner sind: die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, Flandern, Provinz Lüttich (BE), Provinz Limburg (BE), Föderation Wallonie-Brüssel, Wallonische Region, Region Aachen Zweckverband, Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau), Niederländisches Ministerium für Wirtschaft und Klima, Provinz Limburg (NL)
Politisches Ziel 1: Eine intelligentere Region Maas-Rhein
Um die starke Position als Wissenschaftsregion für Technologie noch besser zu nutzen, fördert Interreg Projekte zur Entwicklung und zum Ausbau in den Bereichen Forschung, Innovation und neue Technologien, wie zum Beispiel:
- Projekte zur Förderung sozialer Innovation
- Förderung von Living Labs und Demonstrationsprojekten in realen Umgebungen, in denen Unternehmen, Wissenschaftseinrichtungen und Endnutzende gemeinsam an Innovationen arbeiten
- marktorientierte und branchenübergreifende Kooperationen zwischen KMU und Wissenschaftseinrichtungen zu innovativen Lösungen für die gesellschaftlichen Herausforderungen „Industrieller Wandel“ und „Gesündere Einwohnerinnen und Einwohner“
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Projekten zur Valorisierung von Wissen und Förderung der Zusammenarbeit zwischen KMU im Bereich Innovation, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beizutragen.
Unter „Valorisierung von Wissen“ versteht die EU einen Prozess, bei dem aus Wissen, das durch Forschung und Innovation gewonnen wurde, ein sozialer und wirtschaftlicher Wert geschaffen wird.
Mögliche Projektarten:
- Erarbeitung und Umsetzung einer Innovationsstrategie zur Anregung von nachhaltiger grenzübergreifender Entwicklung und Kooperation im Rahmen vielversprechender Innovationsprojekte zwischen KMU
- Digitalisierung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen
- grenzübergreifende Innovationsprozesse und Technologietransfer mit dem Ziel der Markteinführung neuer Produkte und Dienstleistungen
Politisches Ziel 2: Eine grünere, CO2-ärmere Region Maas-Rhein
Gefördert werden Projekte rund um erneuerbare Energien, um deren Anteil am regionalen Energiemix zu erhöhen und so die Folgen des Klimawandels abzuschwächen. Zu den Projekten zählen:
- grenzübergreifende Zusammenarbeit und Wissenstransfer zu Themen wie Wasserstoff, integrierte Fotovoltaik, energetische und kreislauforientierte Gebäudesanierung, Erprobung neuer Modelle für grenzübergreifende intelligente Energienetze
Außerdem unterstützt Interreg Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Damit soll das Risiko für mit dem Klimawandel in Verbindung stehende Ereignisse sowie deren Folgen eingedämmt werden. Mögliche Projekte sind:
- Entwicklung gemeinsamer Strategien und Aktionspläne im Zusammenhang mit Schutz vor Hochwasser, Sturm und Dürren sowie besseres Wassermanagement und Maßnahmen zum Wasserschutz
- Förderung grenzübergreifender Netzwerke zur Bekämpfung gemeinsamer Herausforderungen bei der Anpassung an den Klimawandel
- grenzübergreifende Informationsveranstaltungen, Beratung und Fortbildung zwecks Sensibilisierung und Information über die Auswirkungen von Phänomenen des Klimawandels
Zudem fördert Interreg Projekte im Zusammenhang mit der grenzübergreifenden Entwicklung kreislaufwirtschaftlicher Lösungen von Unternehmen, zum Beispiel:
- Entwicklung neuer kreiswirtschaftlicher Produkte, Prozesse und Geschäftsmodelle
- marktreife Ökoinnovationsprojekte, Technologietransfer und Zusammenarbeit zwischen Unternehmen mit dem Ziel des Übergangs in eine Kreislaufwirtschaft
- Schaffung von Partnerschaften für grenzübergreifende (eu-)regionale Industriesymbiosen
Politisches Ziel 3: Eine sozialere Region Maas-Rhein
Bereich Arbeitsmarkt/Beschäftigung
Interreg unterstützt Projekte, die zur Verbesserung der Effektivität und des inklusiven Charakters der Arbeitsmärkte beitragen und den Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen schaffen.
Mögliche Projekte sind:
- Partnerschaften zugunsten der Analyse zum Abbau konkreter Hindernisse für die grenzübergreifende Beschäftigung
- koordinierende Maßnahmen zur Anwerbung neuer Talente und zur Förderung von Methoden des Upskillings und Reskillings von Beschäftigten sowie zur Entwicklung neuer Lösungen für die Industrie 4.0, für „grüne“ Kompetenzen und Umweltbewusstsein
- Entwicklung und Pflege von bestehenden Informationsangeboten zu den Bedingungen für grenzübergreifende Beschäftigung
Politisches Ziel 3: Eine sozialere Region Maas-Rhein
Bereich Bildung/Aus- und Weiterbildung
Maßnahmen, die den gleichberechtigten Zugang zur und die Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie des lebenslangen Lernens unterstützen. Dazu zählen auch Projekte, die zur Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung beitragen.
Mögliche Projektarten sind:
- Förderung von Synergien zwischen Universitäten/Hochschulen und Einrichtungen der beruflichen Bildung
- gemeinsame Strategie zur Förderung von Austauschprogrammen und zur Anerkennung von Abschlüssen und Qualifikationen, Förderung des Erwerbs von Kenntnissen in den Nachbarsprachen
- gemeinsame Bildungsstrategien und Entwicklung digitaler Instrumente und Lernmethoden
- Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen
Politisches Ziel 3: Eine sozialere Region Maas-Rhein
Bereich Gesundheitsversorgung
Interreg investiert:
- in Maßnahmen, die einen gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung sicherstellen und die Resilienz der Gesundheitssysteme fördern, einschließlich der Primärversorgung
- sowie in Projekte zur Förderung des Übergangs von institutioneller Betreuung zur Betreuung in der Familie und lokalen Gemeinschaft.
Dazu gehören:
- Erforschung neuer Wege der Krankheitsprävention und Betreuung von Risikogruppen für chronische Erkrankungen
- Erforschung neuer Pflegemodelle zugunsten der Gesundheit im Alter und eines gesunden Lebenswandels
- grenzübergreifende Planung von Personal und Ausrüstung im Gesundheitswesen
- Bekämpfung psychischer Erkrankungen und Austausch von bewährten Verfahren
- Weiterbildungsmaßnahmen für Praktizierende zu digitalen Kompetenzen und neuen Wegen in der Gesundheitsversorgung
Politisches Ziel 3: Eine sozialere Region Maas-Rhein
Bereich Tourismus
Interreg unterstützt in dieser Achse Projekte, die zur Stärkung der Rolle der Kultur, des nachhaltigen Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, der sozialen Inklusion und Innovation beitragen.
Mögliche Projekte:
- Ausbau der Digitalkompetenz touristischer Unternehmen
- Entwicklung und Anwendung digitaler Technologien zur Verbesserung des touristischen Erlebnisses, Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz des Tourismussektors durch Weiterbildung, Kompetenzaufbau, Professionalisierung und die Förderung von Mehrsprachigkeit
- Sensibilisierung und Werbung für kurze Wege für regionale touristische Produkte
- Umsetzung nachhaltiger Mobilitäts- und Infrastrukturlösungen, mit dem Ziel, die Qualität des touristischen Angebots zu erhöhen
- Entwicklung euregionaler Backoffice-Strukturen
Politisches Ziel 4: Eine bessere Governance in der Region Maas-Rhein
Dieses politische Ziel unterstützt Projekte, die die Effizienz der öffentlichen Verwaltungsstellen durch Förderung ihrer Zusammenarbeit auf den Gebieten Recht und Verwaltung verbessern und dazu beitragen, weiterhin bestehende Grenzhindernisse zu überwinden bzw. abzubauen.
Außerdem unterstützt Interreg Maßnahmen, die dem Aufbau des gegenseitigen Vertrauens dienen, insbesondere durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und der Zivilgesellschaft. Dabei handelt es sich um People-to-People- oder Klein-Projekte.
Was und wie viel wird gefördert?
Der EU-Zuschuss für Projekte beträgt in der Regel maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Dieser kann jedoch vom Programmbegleitausschuss vor einem Projektaufruf angepasst werden. Der Prozentsatz wird in den genaueren Bestimmungen zum Projektaufruf festgelegt. Die Projektlaufzeit ist in der Regel auf drei Jahre angelegt. Förderfähig sind:
- Personalkosten
- Büro- und Verwaltungskosten
- Reisekosten
- Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
- Ausrüstungs- und Infrastrukturkosten
Wer kann Projekte einreichen?
- Regionale und lokale Behörden
- VoGs
- NGOs
- Partner aus der Wirtschaft wie zum Beispiel Wirtschaftsfördereinrichtungen, Berufsverbände, Unternehmen, insbesondere KMU aus verschiedenen Wirtschaftssektoren
- Schulen, Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen
- Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen
- Organisationen in den Bereichen Natur und Umwelt, Tourismus
- usw.
Privatpersonen können nicht als Partner in einem Projekt fungieren.
Weitere Bedingungen
Die Projekte müssen dazu beitragen, die Programmziele zu erreichen. Es sollten möglichst viele Partner aus dem Programmgebiet an einem Projekt beteiligt sein, jedoch müssen mindestens zwei Projektpartner aus zwei unterschiedlichen Mitgliedstaaten des Programms beteiligt sein. Partner aus anderen Regionen können ebenfalls teilnehmen, wenn sie unverzichtbar sind, um die Projektziele zu erreichen und ihre Teilnahme für die Maas-Rhein-Region einen Mehrwert bietet.
Wo erhalte ich Unterstützung?
In Ostbelgien unterstützt eine Regionale Antenne die potenziellen Projektpartner, die ein grenzüberschreitendes Projekt einreichen möchten. Die Antenne steht für allgemeine Informationen sowie zur Unterstützung bei der Ausarbeitung von Projektanträgen zur Verfügung. Darüber hinaus ist sie eng mit den Regionalen Antennen der anderen Partnerregionen vernetzt und kann so bei der Suche nach Projektpartnern aus den anderen Regionen behilflich sein.
Projekte können punktuell anlässlich von Projektaufrufen eingereicht werden. Informationen zu den Aufrufen sowie zum Einreichungs- und Auswahlverfahren erhalten Sie bei der Regionalen Antenne der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Small Project Fund - „People to People”
Mit dem „Small Project Fund“ (Kleinprojektfonds) werden kleine grenzüberschreitende und bürgernahe Projekte unterstützt. Das Ziel dieser geförderten Projekte ist es, den Austausch und die Zusammenarbeit für und zwischen den Bürgerinnen und Bürgern in der Grenzregion zu unterstützen, das Bewusstsein für die Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg zu verbessern und das (Er)leben (in) der Grenzregion zu stärken.
Insgesamt stehen rund 1,6 Millionen Euro an Fördergeldern aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) zur Unterstützung von kleineren Projekten in den Jahren 2024 bis 2027 zur Verfügung. Als Interreg Maas-Rhein (NL-BE-DE) Rahmenprojekt wird der „Small Project Fund“ durch den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit Euregio Maas-Rhein (EVTZ EMR) verwaltet.
Welche Regionen umfasst das Fördergebiet?
Fördergebiets des Small Project Fund
Das Fördergebiet für die Projekte im Rahmen des „Small Project Fund“ umfasst sowohl die fünf Partnerregionen der Euregio Maas-Rhein, d. h. der Provinz Lüttich, der Provinz Belgisch Limburg, der Provinz Niederländisch Limburg, des Region Aachen Zweckverbands und der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie die Teilgebiete Eifelkreis Bitburg-Prüm und Kreis Vulkaneifel aus Rheinland-Pfalz.
Welche Themen werden durch den Fonds unterstützt?
- Kultur, Sport und Tourismus
- Bildung und Ausbildung
-
Kommunikation
- Natur, Umwelt und Klima
- Gesundheit
- Bürgerbeteiligung
Sowie die globalen Themen:
- (Soziale) Inklusion
- Kreislaufwirtschaft
Innerhalb des „Small Project Fund“ ist die Förderung verschiedener Projektarten vorgesehen, die sich insbesondere im Förderbetrag, in der Antragstellung sowie im Bewertungs- und Genehmigungsverfahren unterscheiden
| |
Bildungsmobilität |
Mikroprojekte |
Small projects „Light“ |
Small projects „Maxi“ |
| Maximale totale Kosten |
1.000 Euro |
2.000 Euro |
40.000 Euro |
100.000 Euro |
| Max. EFRE Förderung (70 Prozent) |
700 Euro |
1.400 Euro |
28.000 Euro |
70.000 Euro |
| Bewertung und Auswahl |
Verwaltungsbüro des EVTZ EMR |
Verwaltungsbüro des EVTZ EMR |
SPF Auswahlkomitee |
SPF Auswahlkomitee |
Was ist unter dem Projekttypen „Bildungsmobilitäten“ zu verstehen? Und wie sehen die Fördermöglichkeiten aus?
- Maximale totale Kosten: 1.000 Euro
- Maximale EFRE-Förderung (70 Prozent): 700 Euro
Unter Bildungsmobilitäten fallen grenzüberschreitende bildungsbezogene Schulausflüge und Schulaustausche sowie kollegiale Erfahrungs- und Wissensaustausche unter Lehrkräften und Bildungsbeauftragten. Die Kosten für den Austausch oder den Ausflug dürfen 1.000 Euro nicht übersteigen. Die EFRE-Förderung ist nach der Anzahl Teilnehmer gestaffelt und liegt zwischen 250 und 700 Euro.
Antragsberechtigt sind Kindergärten bzw. Vorschulen, Grundschulen, weiterführende Schulen und berufsbildende Schuleinrichtungen. Der administrative Aufwand ist gering.
Was ist unter dem Projekttypen „Mikroprojekte“ zu verstehen? Und wie sehen die Fördermöglichkeiten aus?
- Maximale totale Kosten: 2.000 Euro
- Maximale EFRE-Förderung (70 Prozent): 1.400 Euro
Zu den Mikroprojekten zählen kleine, grenzüberschreitende Projekte, wie grenzüberschreitende Veranstaltungen (z. B. ein Sportturnier, eine Lesung, ein Konzert) und Netzwerktreffen, mit einem Gesamtbudget bis zu 2.000 Euro.
Die Förderung richtet sich insbesondere an kleine Vereine, die beispielsweise eine grenzüberschreitende Sportveranstaltung organisieren möchten.
Antragsberechtigt sind:
- Bildungseinrichtungen (z. B. Erwachsenenbildungseinrichtungen)
- Vereine, Verbände, Vereinigungen und Organisationen
- zivilgesellschaftliche Gruppen und NGOs (Vereine und Stiftungen)
- (halb)öffentliche Einrichtungen und Behörden wie z. B. Gemeinden, Gemeindeverbände
- öffentlich-private Partnerschaften (PPPs)
- sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z. B. Handwerkskammern, Handelskammern, e.V., Stiftungen)
Unternehmen und Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt. Der administrative Aufwand ist gering.
Was ist unter dem Projekttypen „Small projects ,light‘“ zu verstehen? Und wie sehen die Fördermöglichkeiten aus?
- Maximale totale Kosten: 40.000 Euro
- Maximale EFRE-Förderung (70 Prozent): 28.000 Euro
Die Small projects „light“ sind etwas größere grenzüberschreitende Projekte wie beispielsweise eine Theateraufführung. Das Gesamtbudget des Projekts übersteigt nicht 40.000 Euro. Die Projektlaufzeit ist auf maximal 12 Monate begrenzt.
Potenzielle Antragstellende können Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige Organisationen ohne Erwerbszweck mit Rechtspersönlichkeit sein, wie z. B.:
- Vereine, Verbände, Vereinigungen und Organisationen
- zivilgesellschaftliche Gruppen und NGOs (Vereine und Stiftungen)
- (halb)öffentliche Einrichtungen und Behörden wie z. B. Gemeinden, Gemeindeverbände
- öffentlich-private Partnerschaften (PPPs)
- sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z. B. Handwerkskammern, Handelskammern, e.V., Stiftungen)
Unternehmen und Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Was ist unter dem Projekttypen „Small projects ‚maxi‘“ zu verstehen? Und wie sehen die Fördermöglichkeiten aus?
- Maximale totale Kosten: 100.000 Euro
- Maximale EFRE-Förderung (70 Prozent): 70.000 Euro
Die Small projects „maxi“ sind grenzüberschreitende Projekte, die noch nicht groß genug für eine Interreg-Förderung sind. Das Gesamtbudget dieser Projekte liegt bei maximal 100.000 Euro. Die Projektlaufzeit ist auf maximal 24 Monate begrenzt.
Projekte, die beispielsweise grenzüberschreitende touristische Routen wiederbeleben wollen, oder eine App entwickeln möchten, können hierüber gefördert werden.
Potenzielle Antragstellende können Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige Organisationen ohne Erwerbszweck mit Rechtspersönlichkeit sein, wie z. B.:
- Vereine, Verbände, Vereinigungen und Organisationen
- zivilgesellschaftliche Gruppen und NGOs (Vereine und Stiftungen)
- (halb)öffentliche Einrichtungen und Behörden wie z. B. Gemeinden, Gemeindeverbände
- öffentlich-private Partnerschaften (PPPs)
- sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z. B. Handwerkskammern, Handelskammern, e.V., Stiftungen)
Unternehmen und Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Wie kann ich einen Förderantrag stellen oder haben Fragen?
Projektanträge können fortlaufend eingereicht werden und solange Gelder zur Verfügung stehen.
Alle Infoblätter und Leitfäden mit Informationen zu den Zulässigkeits- und Förderfähigkeitskriterien sowie zum Aufbau der Projektanträge und die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der Euregio Maas-Rhein.
Die Projektleitung beim EVTZ EMR sowie die Regionale Antenne Ostbelgien des Interreg Programms stehen für allgemeine Informationen zur Verfügung und können bei der Suche nach Projektpartnern in den anderen Regionen unterstützen.