Interreg A Großregion

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Interreg A ist der Aktionsbereich für grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Grenzregionen. Er fördert die integrierte und harmonische Regionalentwicklung zwischen benachbarten Regionen. Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist Teil von zwei Interreg-A-Programmen: Maas-Rhein und Großregion. Der Kleinprojektefonds sowie der funktionale Raum unterstützen Projekte im Programm Interreg A Großregion finanziell. Weitere Infos zu Interreg A Großregion im Allgemeinen sowie zum Kleinprojektefonds und zum funktionalen Raum finden Sie hier.

Interreg VI A Großregion

Aktuell befindet sich das Programm Interreg A Großregion in seiner sechsten Programmperiode (2021 – 2027). Es konzentriert sich auf vier politische Ziele, die in elf spezifische Ziele unterteilt sind. Hier erhalten Sie weitere Infos zu den politischen Zielen, Fördermöglichkeiten und Bedingungen, um ein Projekt einzureichen.

Welche Länder umfasst das Programmgebiet des Interreg A Großregion?

Das Kerngebiet des Interreg A Programms Großregion umfasst:.

Belgien Deutschland Luxemburg Frankreich,
Region Grand-Est
Deutschsprachige Gemeinschaft Großteil von Rheinland-Pfalz   Département Moselle
Provinz Lüttich Saarland   Département
Meurthe-et-Moselle
Provinz Luxemburg      Département Meuse

 

Karte des Programmgebiets Interreg A Großregion

Wie sehen die Programmperiode und das Operationelle Programm aus?

Die sechste Programmperiode erstreckt sich von 2021 bis 2027. Das Programm Großregion wird mit 181 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ausgestattet. Hinzu kommen 121 Millionen Euro, die die Projektpartner als Ko-Finanzierung aufbringen müssen.

Gemeinsam möchten die Partner des Interreg A Programms Großregion die grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiter intensivieren. Das Operationelle Programm bildet ein Schlüsselinstrument für die Umsetzung der langfristigen Vision für das Gebiet. Es soll dazu beitragen, die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Kooperationsraumes langfristig zu erhöhen. Die Exekutiven des Gipfels der Großregion haben das Operationelle Programm im Zuge der „grenzüberschreitenden operationellen Strategie für die Großregion“ definiert.

Das durch die Programmpartner festgelegte Operationelle Programm definiert die Ziele und Schwerpunkte für die neue Förderperiode. Es konzentriert sich auf 4 politische Ziele, die in 11 spezifische Ziele unterteilt sind. Diese werden den aktuellen Herausforderungen des grenzüberschreitenden Gebiets am besten gerecht. Diese Ziele beinhalten auch Querschnittsthemen wie Mobilität, Innovation, Digitalisierung und Unterstützung für KMU.

Mittelzuweisung zu politischen Zielen

Die Programmpartner sind: die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, das Großherzogtum Luxemburg, die Wallonische Region, die Fédération Wallonie-Bruxelles, die Französische Republik, die Region Grand Est, der Conseil départemental de Meurthe-et-Moselle, der Conseil départemental de la Meuse, der Conseil départemental de la Moselle, das Saarland, das Land Rheinland-Pfalz.

Politisches Ziel 1: Eine grünere Großregion

Interreg - Eine grünere Großregion

Interreg unterstützt Projekte, die unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen die Anpassung an den Klimawandel und die Katastrophenprävention sowie -resilienz fördern.

Des Weiteren werden Projekte unterstützt:

  • die den Übergang zu einer ressourceneffizienten und kreislauforientierten Wirtschaft vorantreiben
  • die den Schutz und die Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur verbessern sowie Umweltverschmutzung verringern

Politisches Ziel 2: Eine sozialere Großregion

Durch dieses politische Ziel fördert Interreg Projekte, die einen Beitrag zu den vier nachfolgenden Bereichen und Zielen leisten:

Interreg - eine sozialere Großregion
  • Arbeitsmarkt/Beschäftigung: Projekte, die zur Verbesserung der Effektivität und des inklusiven Charakters der Arbeitsmärkte und des Zugangs zu hochwertigen Arbeitsplätzen durch Entwicklung sozialer Infrastruktur und Förderung der Sozialwirtschaft beitragen.
  • Bildung/Aus- und Weiterbildung: Maßnahmen, die den gleichberechtigten Zugang zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie lebenslanges Lernen unterstützen. Dazu zählen auch Projekte, die zur Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts in der allgemeinen und beruflichen Bildung beitragen.
  • Gesundheitsversorgung: Zudem wird in Maßnahmen investiert, die einen gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung sicherstellen und die Resilienz der Gesundheitssysteme fördern, einschließlich der Primärversorgung, sowie in Projekte zur Förderung des Übergangs von institutioneller Betreuung zur Betreuung in der Familie und lokalen Gemeinschaft.
  • Kultur und Tourismus: Des Weiteren unterstützt man in dieser Achse Projekte, die mit Kultur und nachhaltigem Tourismus zur Wirtschaftsentwicklung, sozialen Inklusion und sozialen Innovation beitragen.

Politisches Ziel 3: Eine bürgernähere Großregion

Dieses politische Ziel unterstützt die integrierte Entwicklung lokaler grenzüberschreitender Gebiete in der Großregion, die städtisch oder ländlich geprägt sein können. Dabei werden Projekte unterstützt, die innerhalb definierter funktionaler Räume zur Förderung der integrierten und inklusiven sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen lokalen Entwicklung, der Kultur, des Naturerbes, des nachhaltigen Tourismus und der Sicherheit außerhalb städtischer Gebiete beitragen.

Interreg - eine bürgernähere Großregion

Die neun Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft bilden mit den rheinlandpfälzischen Verbandsgemeinden Gerolstein, Prüm und Arzfeld sowie den vier luxemburgischen Gemeinden Troisvierges, Weiswampach, Wincrange und Clervaux den funktionalen Raum Eifel-Ostbelgien-Éislek. Die Strategie für diesen Raum legt die Schwerpunkte für eine verstärkte Zusammenarbeit dieser Gemeinden fest:

  • Tourismus & Kultur
  • Natur
  • Mobilität
  • Daseinsvorsorge
  • Energie

Weitere Infos zur Förderung im funktionalen Raum erhalten Sie über die weiterführenden Links.

Politisches Ziel 4: Eine bessere Governance der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Großregion

Dieses politische Ziel unterstützt die rechtliche und administrative Zusammenarbeit in allen Themenfeldern sowie den Austausch zwischen den Menschen und der Zivilgesellschaft.

Interreg - bessere Governance

Gefördert werden können Projekte, die die Effizienz der öffentlichen Verwaltungsstellen durch Förderung ihrer Zusammenarbeit auf den Gebieten Recht und Verwaltung sowie der Zusammenarbeit zwischen Bürgern, den Akteuren der Zivilgesellschaft und den Institutionen, insbesondere mit dem Ziel der Beseitigung rechtlicher und sonstiger Hindernisse in Grenzregionen, verbessern.

Außerdem unterstützt Interreg Maßnahmen, die dem Aufbau des gegenseitigen Vertrauens dienen, insbesondere durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen Bürgern und der Zivilgesellschaft (sogenannte Mikroprojekte oder Kleinprojekte). 

Weitere Infos dazu erhalten Sie über die weiterführenden Links.

Was und wie viel wird gefördert?

Der maximale EU-Zuschuss für Projekte beträgt 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Projektlaufzeit ist in der Regel auf drei Jahre angelegt. Förderfähig sind:

  • Personalkosten
  • Büro- und Verwaltungskosten
  • Reisekosten
  • Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
  • Ausrüstungs- und Infrastrukturkosten

Wer kann Projekte einreichen?

  • Regionale und lokale Behörden
  • VoGs
  • NGOs
  • Partner aus der Wirtschaft und dem Sozialbereich, wie zum Beispiel Wirtschaftsfördereinrichtungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Berufsverbände, Unternehmen, insbesondere KMU aus verschiedenen Wirtschaftssektoren
  • Schulen, Hochschulen, Forschungs- und andere Bildungseinrichtungen
  • Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen
  • Organisationen in den Bereichen Natur und Umwelt, Tourismus und Kultur
  • usw.

Privatpersonen können nicht als Partner in einem Projekt fungieren.

Weitere Bedingungen

Die Projekte müssen zum Erreichen der Programmziele beitragen. Es sollten möglichst viele Partner aus dem Programmgebiet an einem Projekt beteiligt sein, jedoch müssen mindestens zwei Projektpartner aus zwei unterschiedlichen Mitgliedstaaten des Programms beteiligt sein. Partner aus anderen Regionen können ebenfalls teilnehmen, wenn sie unverzichtbar sind, um die Projektziele zu erreichen und ihre Teilnahme für die Großregion einen Mehrwert bietet.

Wo erhalte ich Unterstützung?

In Ostbelgien unterstützt eine Kontaktstelle die potenziellen Projektpartner, die ein grenzüberschreitendes Projekt einreichen möchten. Die Kontaktstelle steht für allgemeine Informationen sowie für technische Unterstützung bei der Ausarbeitung von Projektanträgen zur Verfügung. Darüber hinaus ist sie eng mit den Kontaktstellen der anderen Partnerregionen vernetzt und kann so bei der Suche nach Projektpartnern aus den anderen Regionen behilflich sein.

Projekte können punktuell anlässlich von Projektaufrufen eingereicht werden. Informationen zu den Aufrufen erhalten Sie bei der Kontaktstelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Kleinprojektefonds in der Großregion

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Interreg A Großregion

Der Kleinprojektefonds unterstützt kleine grenzüberschreitende und bürgernahe Projekte. Die Projekte dienen dazu, den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den Bürgern in der Grenzregion zu fördern und das Vertrauen zwischen den Menschen zu stärken.

Das Programm Interreg Großregion 2021-2027 ist mit fast 182 Millionen Euro EFRE-Mitteln (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) ausgestattet, um Projekte zu finanzieren, die die Großregion grüner, sozialer und bürgernäher machen sowie eine bessere Governance ermöglichen. Daraus werden etwa 2,5 Millionen Euro EFRE-Mittel zur Förderung von Kleinprojekten durch den dafür eingesetzten Kleinprojektefonds bereitgestellt.

Was ist ein Kleinprojekt?

Kleinprojekte beinhalten grenzüberschreitende Bürgeraktionen wie:

  • Workshops
  • Festivals
  • Medienträger, die von kleinen Strukturen für Bürger entwickelt werden

Sie tragen dazu bei, die zwischenmenschlichen Beziehungen und das Vertrauen zwischen den Menschen in der Großregion zu stärken. Sie ermöglichen es Bürgern und Vereinigungen, sich besser kennenzulernen, sich auszutauschen und voneinander zu lernen.

Welche Themenfelder deckt der Kleinprojektefonds ab?

Die Kleinprojekte befassen sich mit unterschiedlichen Themen wie:

  • Bürgerschaft
  • Jugend
  • Inklusion
  • Kultur
  • Bildung
  • Sport
  • Geschichte
  • Kunst
  • Umwelt
  • etc.

Welche Mindestkriterien müssen beachtet werden?

  • Landkarte mit dem Gebiet der Großregion
    Die Großregion
    Eine grenzüberschreitende Partnerschaft (mindestens zwei Partner aus zwei unterschiedlichen Mitgliedstaaten)oder eine grenzüberschreitende Struktur muss die Projekte leiten.
  • Die Projekte stehen im Einklang mit dem Ziel des Interreg-Programms, das gegenseitige Vertrauen zu stärken, insbesondere durch die Förderung zwischenmenschlicher Beziehungen.
  • Die Projekte sind in sich geschlossene Projekte.
  • Die Projekte werden innerhalb des Kooperationsgebiets des Programms umgesetzt.

Wer kann einen Antrag einreichen?

  • kleine Strukturen mit geringer administrativer und finanzieller Kapazität, die es ihnen nicht erlaubt, klassische Projekte umzusetzen, z. B. Vereine, kleine Gemeinden, Schulen, Strukturen der Sozial- und Solidarwirtschaft …
     
  • mit oder ohne Erfahrung in grenzüberschreitenden Projekten

Nicht förderfähig sind:

  • Privatpersonen und Privatunternehmen
  • nationale und regionale Verwaltungen und Hochschuleinrichtungen

Außerdem sind die Strukturen ausgeschlossen:

  • die bereits finanzieller Partner eines „klassischen“ Projekts eines Interreg-Programms in der Förderperiode 2021-2027 sind oder waren oder
  • die einen Langantrag anlässlich eines „klassischen“ Projektaufrufs eines Interreg-Programms in der Förderperiode 2021-2027 eingereicht haben.

Welche Aktionsarten werden gefördert?

Bei der Umsetzung der Kleinprojekte sind drei Module förderfähig:

  • Vorbereitungsmodul
  • Umsetzungsmodul: Es kann folgende förderfähige Aktionsarten umfassen:
    • Workshops, Seminare, Schulungen (Ein- oder Zwei-Tages-Formate)
    • Veranstaltungen, Festivals, Ausstellungen, Konferenzen
    • Bürgeraustausch, Bürgernetzwerke, Bürgerbegegnungen
    • Herstellung von Medienangeboten und Produktion von materiellen Leistungen
  • Abschlussmodul

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?

Die finanzielle Unterstützung durch den EFRE beträgt 90 Prozent des Projektbudgets mit einem Höchstbetrag von 30.000 Euro. Im Sinne der Vereinfachung wird bei den Kleinprojekten nur mit vereinfachten Kostenoptionen (Pauschalen) gearbeitet.

Die Umsetzungsdauer der Projekte darf 18 Monate nicht überschreiten.

Wie reiche ich einen Projektantrag ein?

Anträge können durch Projektaufrufe über das hierfür bestehende Monitoring-System JEMS eingereicht werden. Das Antragsverfahren ist einstufig.

Informationen zu den Projektaufrufen und den damit verbundenen Bedingungen sowie Leitfäden zur Einreichung und Umsetzung von Kleinprojekten finden Sie über die weiterführenden Links. Auf dem Europaportal erhalten Sie ebenfalls Infos zu anstehenden und offenen Projektaufrufen des Kleinprojektefonds und der Interreg Programme Großregion und Maas-Rhein.

Sie haben Fragen zum Kleinprojektefonds oder benötigen Unterstützung bei der Ausarbeitung Ihres Projektantrags?

Dann kontaktieren Sie das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die angegebenen Kontaktangaben.

Funktionaler Raum Eifel-Ostbelgien-Éislek

Logo funktionaler Raum

Unter dem politischen Ziel 5 „Ein bürgernäheres Europa“ bietet Interreg A Großregion nun erstmals eine finanzielle Unterstützung, um integrierte territoriale Strategien durch sogenannte funktionale Räume umzusetzen. Einer dieser Räume ist die Trinationale Region Eifel-Ostbelgien-Éislek. In diesem arbeiten die neun ostbelgischen Gemeinden, das Großherzogtum Luxemburg und Rheinland-Pfalz bereits seit Jahrzehnten zusammen. Diese Zusammenarbeit wird nun nochmal durch eine ganzheitliche und nachhaltige Strategie gestärkt.

Die im Dezember 2024 neu gegründete Wirtschafts- und Interessenvereinigung (EWIV) Trinationale Region Eifel-Ostbelgien-Éislek fungiert als Verwaltungsstruktur für den funktionalen Raum. Ihr gehören insgesamt 11 Mitglieder, darunter auch die Deutschsprachige Gemeinschaft sowie die Gemeinden Büllingen, Sankt Vith und Burg Reuland, an.

Welche Regionen umfasst der funktionale Raum Eifel-Ostbelgien-Éislek und wie viel Geld steht zur Verfügung?

Der funktionale Raum Trinationale Region Eifel-Ostbelgien-Éislek umfasst insgesamt 16 Gemeinden auf einer Fläche von 2.300 km. Er beherbergt rund 155.000 Einwohner (Stand 2021). Knapp 5,3 Millionen Euro europäische Fördergelder stehen dieser Region zur Verfügung, um grenzüberschreitende Projekte in unterschiedlichen Bereichen zu unterstützen.

Landkarte der Trinationalen Region Eifel-Ostbelgien-Éislek

Welche Themenfelder deckt der funktionale Raum ab und welche Mindestkriterien müssen beachtet werden?

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Interreg A Großregion

Der Trinationalen Region Eifel-Ostbelgien-Éislek liegt eine Strategie zugrunde, die aufbauend auf einer Raumanalyse und in einem partizipativen Prozess mit Akteuren aus der Region im November 2023 verabschiedet wurde. Oberstes Ziel ist es, die Region weiterhin attraktiv, innovativ, resilient und zukunftsfähig zu halten, ganz nach dem Motto „Wir leben gerne hier“.  

Um dieses Ziel zu erreichen, soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den fünf nachfolgenden Bereichen vertieft werden. Für diese sind in der Strategie jeweils Grob- und Feinziele definiert:

  • Tourismus und Kultur
  • Natur
  • Mobilität
  • Arbeitsmarkt und Daseinsvorsorge
  • Energie

Weitere Infos dazu finden Sie in der Strategie im Downloadbereich.

Für eine EU-Förderung kommen alle Projekte in Frage, die sich mindestens einem dieser Ziele aus der Strategie verpflichten und so dazu beitragen, die trinationale Region weiter zu stärken.

Die Projekte müssen immer durch eine grenzüberschreitende Partnerschaft oder von einer grenzüberschreitenden Struktur geleitet werden. Die Partnerschaft muss aus mindestens zwei Partnern aus zwei unterschiedlichen Mitgliedstaaten, die ihren Sitz in der Großregion haben, bestehen.

Was und wie viel wird gefördert?

Insgesamt stehen für die Förderung von Projekten rund 5 Millionen Euro europäischer Gelder zur Verfügung. Dabei beträgt die finanzielle Unterstützung durch den Europäischen Fonds für Euregionale Entwicklung (EFRE) prinzipiell maximal 60 Prozent des förderfähigen Projektbudgets. Projekte müssen ein Mindestbudget von 33.500 Euro aufweisen. Für kleinere Projekte gibt es andere Fördermöglichkeiten wie z. B. den Kleinprojektefonds im Interreg-Programm der Großregion.

Förderfähig sind:

  • Personalkosten
  • Büro- und Verwaltungskosten
  • Reisekosten
  • Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
  • Ausrüstungs- und Infrastrukturkosten

Die Projekte müssen bis zum 31. Dezember 2028 abgeschlossen sein.

Wer kann Projekte einreichen?

  • Regionale und lokale Behörden
  • VoGs und NGOs
  • Partner aus der Wirtschaft (z. B. Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Branchenverbände, aber auch Unternehmen, insbesondere KMU)
  • Schulen, Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen
  • Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen
  • Organisationen in den Bereichen Natur und Umwelt, Tourismus und Kultur usw.

Nur juristische Personen können Projekte einreichen und EFRE-Gelder erhalten. Privatpersonen sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

Weitere Bedingungen

Die Projekte müssen dazu beitragen, die in der Strategie definierten Ziele zu erreichen. Es müssen mindestens zwei Projektpartner aus zwei unterschiedlichen Teilregionen des funktionalen Raums beteiligt sein. Partner außerhalb des funktionalen Raums können ebenfalls teilnehmen, wenn sie zum Erreichen der Projektziele unverzichtbar sind und ihre Teilnahme für die trinationale Region einen Mehrwert bietet.

Wie können Projekte eingereicht werden?

Projekte können jederzeit bis zum 29. Januar 2027 (14 Uhr) eingereicht werden. Sie können über das dafür zur Verfügung stehende elektronische Monitoringsystem JEMS eingereicht werden.

In Ostbelgien unterstützt eine Kontaktstelle Antragsteller, die ein grenzüberschreitendes Projekt einreichen möchten. Die Kontaktstelle steht für allgemeine Informationen sowie unterstützend bei der Ausarbeitung von Projektanträgen zur Verfügung. Darüber hinaus steht sie im engen Austausch mit dem Regionalmanagement und ist mit den Kontaktstellen der anderen Partnerregionen gut vernetzt, sodass sie auch bei der Suche nach Projektpartnern aus den anderen Regionen behilflich sein kann.